Bundesrat winkt Gesetz zur Durchsetzungsrichtlinie durch
Durch das neue Gesetz wird für Rechteinhaber in Fällen von Rechteverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, an einer Verletzungshandlung (mittelbar, aber nicht ursächlich) beteiligten Parteien eingeführt. Im Fall von online begangenen Urheberrechtsverletzungen sind das beispielsweise die Internetprovider.
Den Rechteinhabern wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie die Möglichkeit verschafft, ohne den Umweg über eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft an die Nutzerdaten zu IP-Adressen zu gelangen, über die beispielsweise Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen verbreitet wurden. Die Bundesregierung verspricht sich durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch unter anderem eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, die seit 2004 im Auftrag der Rechteinhaber regelmäßig mit Massenstrafanzeigen überschwemmt worden waren.
Allerdings wurde dabei ein Richtervorbehalt vorgesehen, so dass für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig ist.
Die Internetprovider bezeichneten das "Durchsetzungsgesetz" als "gerade noch vertretbaren Kompromiss" , wehrten sich aber zugleich gegen einen neuerlichen Vorstoß der Musik- und Filmindustrie , die bei Urheberrechtsverletzungen zusätzlich eine zwangsweise Stilllegung von Internetzugängen durchsetzen will.



