Gericht verbietet Porno- und Gewaltwerbung für Newsgroups
UseNext.de handelt sich einstweilige Verfügung ein
Der Videothekenverband IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) hat gegen die Firma Aviteo eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Newsgroup-Provider darf deshalb sein Angebot usenext.de nicht mehr außerhalb geschlossener Internetbenutzergruppen mit pornografischen Bildern oder auch dem Argument bewerben, dass dort indizierte, beschlagnahmte oder pornografische Filme heruntergeladen werden können.
Das Münchener Landgericht hatte Mitte Mai 2008 der einstweiligen Verfügung stattgegeben. Antragsteller war der IVD, dem die Werbung ein Dorn im Auge war. Die umstrittenen Inhalte sind, einmal vom Usenet-Zugang für Binary-Newsgroups abgesehen, gratis und gefährden nicht nur die Jugend, sondern die Geschäftserfolge der Videobranche.
Nach Meinung des IVD ist das Werbeverbot vor allem deshalb interessant, weil sich Usenet-Anbieter bislang auf den Standpunkt zurückgezogen hatten, dass die usergenerierten Daten nicht kontrollierbar seien. Doch darum ging es in diesem Fall auch nicht: Die Werbung, dass es im Usenet solche Inhalte gibt und man sie über den Provider auch erreichen kann, wurde verboten.
Jörg Weinrich, geschäftsführender Vorstand des IVD, ist jedoch der Meinung, dass die Zugangsanbieter in Sachen Jugendschutz künftig stärker in Verantwortung gezogen werden könnten.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Bin ich auch der Meinung. Ich bin bei Prepaid-Usenet.de, da gibts keien Abos, und da ich...