BDI für enge Grenzen der Öffentlich-Rechtlichen im Internet

Abruf von Video-on-Demand-Angeboten zeitlich beschränken

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat sich gegen die Ausweitung der Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewandt. Die Ausdehnung des Grundversorgungsauftrags auf internetbasierte Dienste wie abrufbare Tageszeitungen, unbegrenzte Video-on-Demand-Angebote als "dritte Säule" der Programmversorgung sei nicht gerechtfertigt, heißt es in einem Positionspapier, das BDI-Präsident Jürgen Thumann vorlegte.

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Die Ausweitung hätte Kostensteigerungen für die Gebührenzahler im dreistelligen Millionenbereich und Verzerrungen im Wettbewerb zu Folge. Das aktuelle Gebührenniveau von über 7 Milliarden Euro sei auch im internationalen Vergleich zu hinterfragen. "Öffentlich-rechtliche Medienangebote sind darauf zu beschränken, was nur gemeinschaftlich finanziert werden soll und kann", so der Industrieverband. Die Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags durch Bundesregierung und Länder, den die Europäische Kommission eingefordert hatte, sei eine wichtige Gelegenheit, sich künftig stärker auf diese Kernaufgaben des Grundversorgungsauftrags zu fokussieren.

Zwischen dem öffentlich-rechtlichen Lager und den privaten Anbietern und Verlegern wird seit langem darüber gestritten, wie aktiv ARD und ZDF im Internet sein dürfen. Die Privaten beklagen eine Wettbewerbsverzerrung, die mit Gebührengeldern finanziert werde.

Der BDI fordert für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine präzise Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Auftrags mit verlässlichen Regeln, die diesen definierten und juristische Auslegungsrisiken minimierten. Die Möglichkeiten eines zeitgleichen und unveränderten Empfangs öffentlich-rechtlicher Fernseh- und Radioprogramme über das Internet, sowie künftige IPTV-Aktivitäten gesteht der BDI den Sendern hingegen zu. Darüber hinaus könnten Fernseh- und Radioprogramme des öffentlich-rechtlichen Senderverbundes schon heute gleichzeitig und ohne jede Veränderung über das Internet empfangen werden.

Die vor wenigen Tagen gestartete Mediathek, in der Fernseh- und Radiobeiträge des öffentlich-rechtlichen Senderverbundes im Internet bereitstehen, will der BDI nur dann akzeptieren, wenn die Möglichkeit der Abrufe zeitlich eng begrenzt wird.

ZDF-Intendant Markus Schächter hat die Internet-Aktivitäten wiederholt verteidigt. Es seien eher die Verlage, die sich auf fremdes Terrain begäben, nicht die TV-Veranstalter, so Schächter mit Blick auf deren multimediale Angebote. Das Internet als Kommunikationsforum der Zukunftsgesellschaft müsse als gemeinsame Aufgabe der Qualitätsmedien angesehen werden.

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vor-seher 23. Mai 2008

Hier versucht der BDI zusammen mit den privaten Verlagen gegen einen großen...

usafe 22. Mai 2008

"Und Leute ohne TV kenne ich nicht":Wir haben in allen Herren Ländern gekämpft & waren...

"en vogue" 22. Mai 2008

Wenn man die "pro domo"-Argumente des Blutsaugers und ZDF-Intendanten Schächters für...

Zelos 21. Mai 2008

Falsch, aber ließ doch selbst: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,443606,00.html...



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