Verlag legt Berufung gegen Wikimedia-Urteil ein
Es könne nicht "angehen, dass durch eine Weiterleitung von Inhalten jede Verantwortung für Straftatbestände, die es auch im Presserecht gibt, umgangen und geltendes Recht ausgehebelt wird" , begründete(öffnet im neuen Fenster) der Vorstand der Verlagsgruppe die Entscheidung. Der Verlag behauptet, dass ein Konkurrent die Wikipedia benutzt habe, um "unter Phantasienamen falsche Tatsachen über missliebige Wettbewerber" zu verbreiten und "mit unsauberen Mitteln eigene Gewinne zu vergrößern."
Das Landgericht in Köln hatte in der vergangenen Woche die Klage der Frankfurter Verlagsgruppe mit der Begründung abgewiesen , die Beschreibung der Verlagsgruppe sei "eine wahre Tatsachenbehauptung, die von der Klägerin hinzunehmen ist."
Zudem sprachen die Richter den Verein Wikimedia Deutschland von der Veranwortung für die Inhalte der Wikipedia frei. Der Verein betreibt die Website Wikipedia.de, die auf die Seite de.wikipedia.org weiterleitet. Aus dieser Weiterleitung sei jedoch nicht zu schließen, dass der Verein sich die Inhalte zu eigen mache, so die Richter.



