Frankreich: Geld zurück für Windows-Zwangslizenz
Microsofts Dominanz auf dem Markt für Desktop-Betriebssysteme ist nicht zuletzt der Bundling-Strategie von PC-Herstellern zu verdanken. Die Regel ist: Ein neuer PC kommt mit einem Windows-Betriebssystem, Ausnahmen gibt es nur wenige. In den Lizenzbestimmungen für das mit dem PC gebündelte Betriebssystem wird zwar die Rücknahme der Lizenz gegen Erstattung der Lizenzkosten ausdrücklich angeboten. Doch die meisten, die es tatsächlich probieren, scheitern in der Praxis.
Schuld daran ist weniger Microsoft, sondern vielmehr die PC-Hersteller, die sich den Kundenwünschen sperren. Am Ende bleibt denen meist nur der Weg vor Gericht. Dass dieser Weg aber durchaus erfolgreich gegangen werden kann, zeigt ein Beispiel aus Frankreich. Von dort berichtet die Association Francophone des Utilisateurs de Linux et des Logiciels Libres(öffnet im neuen Fenster) (AFUL) über ein Urteil(öffnet im neuen Fenster) , das am 30. April im Verfahren Hordoir vs. Asus vor einem Gericht in der nordfranzösischen Stadt Caen ergangen ist.
Das Gericht in Caen verurteilte Asus zur Zurücknahme der Windows-Lizenz und zur Auszahlung der Lizenzgebühr an einen Kunden, der lieber einen PC ohne Betriebssystem haben wollte. Da das von ihm gewünschte Modell nur im Bündel mit einer Windows-Lizenz zu haben war, kaufte er es wie angeboten und forderte Asus dann zur Rücknahme des Betriebssystems auf. Asus wollte der Forderung nicht ohne Weiteres nachkommen, so dass der PC-Käufer klagte und schließlich gewann. Im Urteil wird ausdrücklich auf das Wahlrecht der Kunden verwiesen. Kunden hätten "das Recht und die Freiheit, jedes beliebige Betriebssystem und jede beliebige Software auf dem Computer zu installieren, auch solche, die nicht vom PC-Hersteller vorgesehen sind" . Die französische Verbrauchergesetzgebung verbietet das Zwangsbundling ausdrücklich.
Laut AFUL gibt es damit bereits vier vergleichbare Fälle in Frankreich, in denen die PC-Käufer erfolgreich geklagt haben. Ein weiterer Fall ist in Paris anhängig. Die Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir(öffnet im neuen Fenster) unterstützt den Kläger im Verfahren. [von Robert A. Gehring]