Skype zieht Einspruch im GPL-Verfahren zurück
Gericht bestätigt Lizenz für freie Software erneut
Das Unternehmen Skype hat seine Berufung gegen seine Verurteilung wegen Verletzung der GNU General Public License (GPL) zurückgezogen und das Urteil angenommen. 2007 war Skype verurteilt worden, da es ein mit Linux betriebenes Voice-over-IP-Telefon ohne die entsprechenden Quelltexte ausliefert.
Skype hatte gegen das Urteil des Landgerichts München I vom Juli 2007 Berufung eingelegt. So kam es am gestrigen 8. Mai 2008 zu einer neuen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München. Dort brachte Skype seine Argumente erneut vor und vertrat die Meinung, die GPL verstoße gegen das deutsche Kartellrecht, wie Kläger und Netfilter-Entwickler Harald Welte in seinem Blog berichtet.
Das Gericht befasste sich damit jedoch nicht weiter, da Skype nicht genügend Beweise vorlegen konnte, schreibt Welte. Zudem merkte das Gericht an, dass selbst wenn die Vorwürfe haltbar wären, Skype dennoch nicht Nutzungsrechte unter der verwendeten Lizenz beanspruchen dürfe. Nachdem die Richter darauf hingewiesen hatten, dass eine Berufung keine großen Erfolgsaussichten hätte, zog Skype die Berufung zurück und akzeptierte das Urteil des Landgerichts, das damit rechtskräftig ist.
Welte hatte Skype verklagt, da dieses das VoIP-Telefon SMCWSKP 100 von SMC verkauft, auf dem Linux läuft, das aber ohne die entsprechenden Quelltexte und ohne Hinweis auf die Lizenz vertrieben wurde. Dies wird jedoch von der GPLv2, unter der der Linux-Kernel steht, verlangt. Welte hält an Teilen des Kernels das Urheberrecht und konnte so gegen Skype klagen - zudem verfolgt er mit seinem Projekt GPL-Violations.org schon lange GPL-Verletzungen.
Das Landgericht München I entschied 2007 (Az. 7 O 5245/07), dass die GPL genau einzuhalten sei. Skype legte zwar dem Telefon später einen Zettel bei, der auf die verwendete GPL-Software hinwies und eine Internetadresse angab, unter der der Quellcode abrufbar ist - doch dies genügte dem Gericht nicht. Es war vielmehr der Ansicht, dass diese Möglichkeit nur für Software vorgesehen sei, die über das Internet geliefert wird. Auch den fehlenden Lizenztext beanstandeten die Richter. Die GPL verlangt, dass sie im Wortlaut mitgeliefert wird.
Interessant ist der Fall auch, da mit Skype eine Firma aus Luxemburg von einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Das Landgericht München hatte die GPL bereits 2004 bestätigt.
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oder noch eher: das böse erwachen. skype: der alptraum für sichere netze.
Naja aber so ein Reiner Online Link mag natürlich Probleme bereiten wenn dass teil nicht...