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Bundestag verschärft Jugendschutz

Kennzeichnung von Computerspielen wird gesetzlich festgeschrieben. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition eine Novelle des Jugenschutzgesetzes verabschiedet, die das Kabinett im Dezember 2007 beschlossen hatte. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sogenannten "gewaltbeherrschten Computerspielen" geschützt werden. Kritiker bezweifeln, dass das funktioniert.
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Konkret werden mit der Gesetzesnovelle(öffnet im neuen Fenster) die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" , die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen" , sollen indiziert werden. Für Jugendliche verboten waren bislang Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele.

Außerdem wird festgeschrieben, welche Größe die Alterskennzeichungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ( FSK(öffnet im neuen Fenster) ) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ( USK(öffnet im neuen Fenster) ) auf Computerspielen haben müssen: künftig "mindestens 1200 Quadratmillimeter" auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf dem Bildträger.

Um die Gesetzesnovelle, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiiert worden war, hatte es eine lebhafte Diskussion gegeben. Während von der Leyen darin eine Antwort auf die Debatte über den Zusammenhang zwischen gewalttätigen Computerspielen und Amokläufen von Jugendlichen sieht, halten die Oppositionsparteien FDP und die Linke eine Gesetzsnovelle für den falschen Weg. Sie glauben nicht, dass der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen so verbessert wird und fordern vielmehr bessere Vermittlung von Medienkompetenz und setzen auf Selbstkontrolle der Wirtschaft. Die Grünen sind zwar mit der neuen Kennzeichnung einverstanden, halten die neue Indizierung aber für überflüssig.

Im Bundestag bezeichnete Kai Gehring von Bündnis90/Die Grünen vor der Abstimmung das Gesetz als "Mininovelle" , die Aktivität lediglich vorgaukle. "Wir erheben nicht den Anspruch auf Vollkommenheit" , rechtfertigte Jürgen Kucharczyk von der SPD-Fraktion die Novelle, "im Bereich Online haben wir die Herausforderung noch zu bestehen."

Die Gesetzesnovelle geht zum Teil auf Ergebnisse einer Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts(öffnet im neuen Fenster) zum Jugendschutz bei Computerspielen ein, die im Sommer 2007 vorgestellt wurde. Sie war vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den Ländern in Auftrag gegeben worden und empfahl unter anderem transparentere Indizierung und bessere Kennzeichnung.

Darüber hinaus kam die Studie aber zu dem Schluss, bei der Umsetzung des Jugendschutzes, also bei der Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und bei der Bestrafung, gebe es erhebliche Defizite. Sie brachte die Idee ins Spiel, Ordnungsämter sollten Testkäufe vornehmen, um die Kontrolle in Ladengeschäften zu verbessern. Von der Leyen nahm nach heftiger öffentlicher Erregung von dieser Idee wieder Abstand.

Die Studie lässt aber viele Fragen noch offen, zum Beispiel die mangelnde Wirkung von Vertriebsbeschränkungen, die Problematik des Onlinevertriebs von Spielen oder von Mods, Demo-Versionen und Trailern. Sie sollen in einer Hauptevaluation behandelt werden. So bleiben diese Themen auch bei der aktuellen Novelle des Jugendschutzgesetzes außen vor.

Kritiker der Jugendschutznovelle argumentieren mit Blick auf diese Probleme, die neue deutsche Gesetzesregelung führe de facto nicht dazu, Jugendlichen den Zugang zu Gewaltdarstellungen zu verbauen, da viele indizierte Spiele nicht in deutschen Geschäften, sondern aus dem Ausland und über das Internet bezogen würden. Und schließlich können auch Onlinespiele Gewaltdarstellungen enthalten.

Der Bundespieleverband BIU(öffnet im neuen Fenster) fordert deshalb, die USK müsse auch digital vertriebene Spiele und Onlinespiele prüfen. Außerdem setzt der BIU auf ergänzende technische Lösungen: Es gibt bereits Spielkonsolen und PC-Plattformen mit Altersabfragesystemen. Ein digitales Alterskennzeichen der Software vergleicht dann die im Spielerprofil eingestellten Altersangaben.


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