Creative will Vergleich in Streit um Festplattenkapazität
Die geringer angegebene Festplattenkapazität ist ein alter Streitpunkt – während die Festplattenhersteller ein Gigabyte (GByte) als eine Milliarde Bytes beschreiben, sind es nach dem Binärsystem eigentlich 1.073.741.824 Byte. Fujitsu gibt dazu beispielsweise erklärend an, die verfügbare Kapazität falle geringer aus und hänge von der Betriebsumgebung und der Formatierung ab. Auch Seagate ist wegen der unterschiedlichen Rechnung bereits mit einer Sammelklage bedacht worden und einigte sich Ende 2007 ebenfalls außergerichtlich .
Alle US-Kunden, die in der Zeit vom 5. Mai 2001 bis 30. April 2008 einen Festplatten-Player von Creative erworben haben, fallen unter die nun getroffene Schadensersatzregelung(öffnet im neuen Fenster) . Einen neuen 1-GByte-Player erhalten die Betroffenen für 50 Prozent des Einzelhandelspreises oder einen Preisnachlass von 20 Prozent auf alle Produkte der Gruppe im Creative-Online-Shop. Die Forderungen müssen spätestens bis zum 7. August 2008 geltend gemacht werden.
Zugleich lehnt die Singapurer Firma weiterhin jedes Schuldeingeständnis und die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ab. Die Anwälte der Sammelkläger fordern 900.000 US-Dollar Rechtsanwaltskosten und für die wichtigsten Klageführer jeweils 5.000,- US-Dollar Wiedergutmachung. Über diesen Teil des Vergleichs muss ein kalifornisches Gericht noch entscheiden.



