US-Gericht billigt unabhängigen Musikern Vergütung zu

Künstler ohne Plattenvertrag sollen Geld für Streaming ihrer Stücke erhalten

Ein Bezirksgericht in den USA hat entschieden, dass auch Musiker, die nicht bei einer großen Plattenfirma unter Vertrag sind, einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn ihre Stücke im Internet angeboten werden. Von dem Urteil betroffen sind Musikstreaming-Dienste von AOL, RealNetworks und Yahoo.

Artikel veröffentlicht am ,

Während die Plattenfirmen für ihre unter Vertrag stehenden Musiker die Lizenzvereinbarungen mit den Streaming-Anbietern schließen, gingen die unabhängigen Künstler bisher leer aus. Das soll sich nun ändern. Die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) setzte vor dem zuständigen US-Bezirksgericht aus dem Bundesstaat New York durch, dass Anbieter von Musikstreams im Internet auch unabhängige Musiker abgelten müssen. Die ASCAP vertritt die Rechte von etwa 320.000 unabhängigen Songwritern, Komponisten und Verlegern.

Betroffen sind laut Urteil AOL, RealNetworks und Yahoo. Diese sollen für das Streamen der Musikstücke zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 31. Dezember 2009 zusammen rund 100 Millionen US-Dollar an die ASCAP zahlen.

Die ASCAP-Vorsitzende Marilyn Bergman begrüßte das Urteil als "wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Bewertung der Werke von Songwritern, Komponisten und Verlegern". Die meisten der Online-Geschäftsmodelle begründeten ihren Erfolg auf den kreativen Leistungen anderer. Des halb sei es "entscheidend, dass diese Unternehmen einen angemessenen Anteil ihrer erheblichen Erträge an diejenigen von uns abgeben, deren Werke die Zuhörer anlocken und damit letztlich das Geschäft in Gang halten."

Das Gericht sah sich vor die große Aufgabe gestellt, "einen genauen monetären Wert für ein nicht greifbares Wirtschaftsgut" festzusetzen, nämlich "das Recht für die unbegrenzte öffentliche Aufführung für jedes von Millionen Musikstücken aus dem Repertoire der ASCAP über ein Internet-Medium, das explosionsartig wächst und sich ständig weiterentwickelt", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter am Bezirksgericht für den Southern District of New York in White Plains entwickelten eine komplexe Formel zur Berechnung der Lizenzzahlung. Darin sind unter anderem Einnahmen, Kosten für Traffic und die Nutzungsdauer des Streaming-Angebots berücksichtigt.

Beide Parteien, ASCAP und die Streaming-Anbieter, hatten dem Gericht genaue Zahlen über die Musikangebote vorgelegt, die jedoch in der Urteilsbegründung weitgehend geschwärzt sind. Auch die Lizenzvereinbarungen mit den Plattenfirmen sind nicht lesbar.

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alaaha 05. Mai 2008

jedenfalls nicht direkt. erstmal holt sich die amerikanische version der gema das geld...

asdaklaf 05. Mai 2008

muss dir zustimmen. es kriegt der künstler selbst immernoch nichts direkt sondern ist...



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