Interview: "Schnellstraße" für Patenterteilungen
Golem.de: Besteht nicht die Gefahr, dass die von Fachleuten immer wieder scharf kritisierte, laxe Patentprüfung des USPTO nach Europa exportiert wird?
EPA: Diese Gefahr besteht nicht, da der PPH nicht die Verfahrensschritte im EPA aufhebt oder gar die EPA-Prüfer zur Übernahme der US-Ergebnisse verpflichtet. Europäische Patente können nur nach dem europäischen Verfahren und dessen Standards erteilt werden.
Golem.de: In den USA lassen sich ja auch Erfindungen patentieren, die in Europa bisher nicht patentierbar sind. Könnte durch die geplante Zusammenarbeit die Menge der in Europa patentierbaren Erfindungen ausgeweitet werden?
EPA: Davon ist nicht auszugehen, denn der PPH ist ja für niemanden verpflichtend noch verändert er das materielle Patentrecht oder gar den Instanzenzug vor dem EPA und dessen Bedeutung für die Entwicklung der Patentpraxis.
Golem.de: Besonders umstritten sind in Europa so genannte "Software-Patente", oder "Patente auf computerimplementierte Erfindungen". Diese werden in den USA häufiger erteilt als vom EPA. Rechnen Sie damit, dass in Zukunft das EPA auf Grund der geplanten Zusammenarbeit mehr "Software-Patente" erteilen wird?
EPA: Der PPH hat keinen Einfluss auf das materielle Patentrecht. Eine Software-Patentierung nach US-Vorbild ist auch über die PPH-Hintertür nicht zu erwarten, denn der PPH verändert nicht die Rechtsgrundlage des EPA. [von Robert A. Gehring]
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