LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk

Virtueller Kölner Dom
Virtueller Kölner Dom
Dem widersprachen die Beklagten. Die geometrischen Elemente zur Darstellung in Second Life habe nicht die Klägerin sondern der beklagte Berater erstellt und "[d]ie Blickwinkel auf den virtuellen Kölner Dom würden durch die Benutzer-Schnittstelle von 'Second Life' und nicht durch eine Leistung von Frau M ermöglicht. In einer späteren Bauphase seien darüber hinaus die von Frau M mitbearbeiteten Texturen mit deren Wissen durch solche ersetzt worden, die ausschließlich vom [Berater] stammten."

Das Gericht erkannte in den Texturen der Domkopie keine "eigenpersönliche Schöpfung", da "Frau M hierzu Fotovorlagen herangezogen hat, die ihr [...] überlassen worden sind… Die danach geleistete Tätigkeit der Frau M bestand und erschöpfte sich also darin, auf der Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen." Das seien aber laut Gericht "Leistungen im eher handwerklich-technischen Bereich", keine künstlerischen Leistungen.

Virtueller Kölner Dom
Virtueller Kölner Dom
Den virtuellen Kölner Dom stufte das Gericht als "als angewandte Kunst" ein, wobei "Werke der angewandten Kunst […] dadurch gekennzeichnet [sind], dass es sich um Bedarfs- und Gebrauchsgegenstände mit künstlerischer Formgebung handelt." Deshalb, und weil aus der Projektbeschreibung ein klarer Gebrauchszweck für das Modell hervorgehe und es eben nicht um eine "der rein ästhetischen Anschauung dienende Darstellung" gegangen sei, seien die "höheren Anforderungen, die an die Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst zu stellen sind, namentlich ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung [...] nicht erfüllt."

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien keinen Unterlassungsanspruch "hinsichtlich der Vervielfältigung und/oder des (öffentlichen) Zugänglichmachens des virtuellen Kölner Doms" rechtfertigen. Auch aus dem Urheberrecht lässt sich im vorliegenden Fall kein Unterlassungsanspruch ableiten, denn die "hergestellten Texturen für die Domfenster und Bodenmosaike sind keine schutzfähigen Werke [...] und werden auch nicht von verwandten Schutzrechten [...] erfasst." [von Robert A. Gehring]

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk
  1.  
  2. 1
  3. 2


Ainer v. Fielen 27. Nov 2008

Eher: Nur Kulturen ohne christlichen Einfluss leben friedlich zusammen! Full ACK...

huahuahua 03. Mai 2008

Unter dem mittleren Fenster im ersten Bild ist noch so ein zu heller Punkt. Allerdings...

huahuahua 03. Mai 2008

you made my day!!!

no life crew 02. Mai 2008

...ist die Selbstverständlichkeit, mit der angebliche Urheberrechtsschützer gegen das...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /