Internetsperre bei Urheberrechtsverletzungen?
Die Feiertage für Urheberrecht und geistiges Eigentum liegen kurz nacheinander. Am 23. April feierte die UNESCO den Welttag des Buches und Urheberrechts(öffnet im neuen Fenster) . Am 26. April folgt die WIPO mit dem Welttag des geistigen Eigentums(öffnet im neuen Fenster) . Aus Anlass des zweiten Feiertags dieser Woche erscheint heute in verschiedenen großen Tageszeitungen ein "Offener Brief zum Tag des Geistigen Eigentums" an die Bundeskanzlerin. Die Unterzeichnenden des offenen Briefes(öffnet im neuen Fenster) – darunter Herbert Grönemeyer, Tokio Hotel, Thomas Quasthoff, Amelie Fried, Julia Frank, Andreas Langenscheidt, Til Schweiger, Bernd Eichinger und Stefan Arndt – beklagen anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums: "Vor allem im Internet werden Musik, Filme oder Hörbücher millionenfach unrechtmäßig angeboten und heruntergeladen, ohne dass die Kreativen, die hinter diesen Produkten stehen, dafür eine faire Entlohnung erhalten."
Die Bundeskanzlerin solle, so die Anzeige, das Problem der "Internetpiraterie" zur Chefsache machen. In der Anzeige wird behauptet, "70 Prozent des Internetverkehrs [entfallen] auf die – leider meist illegale – Tauschbörsennutzung" . Woher diese Zahl stammt, bleibt offen. Welche Lösung sich die Unterzeichner wünschen, geht aus dem Hinweis auf die Vorbilder Frankreich und Großbritannien hervor: "Dort sind Internetprovider sowie die Musik- und Filmindustrie aufgefordert, unter staatlicher Aufsicht gemeinsam mit Verbraucher- und Datenschützern Verfahren zum fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten zu entwickeln."
Gemeint ist mit dieser Formulierung die Überwachung des Datenverkehrs von Internetnutzern durch die Provider, die bei mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen ohne Gerichtsverfahren die Nutzer verwarnen und ihnen im Wiederholungsfall den Internetzugang kappen sollen. Beim Bundesverband Musikindustrie heißt es dazu: "Nach mehrfachen 'Verwarnungen' durch ihren Internetprovider müssten Anschlussinhaber damit rechnen, dass ihnen der Vertrag gekündigt wird, wenn sie ihr unrechtmäßiges Handeln nicht unterlassen."
Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) spricht(öffnet im neuen Fenster) sich für "technische Lösungen gegen illegales Downloaden" aus. Dazu sei es "wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsam – und zwar Rechteinhaber, Internetprovider, Datenschützer und Politik – sich sachlich zu diesem Thema an einen Tisch setzen. Missverständnisse oder unzureichende Informationen schaden hier nur" .
Die geforderten technischen Maßnahmen werden in Frankreich und Großbritannien bereits umgesetzt bzw. vorbereitet. Genau solche Maßnahmen waren allerdings auch Anfang April vom Europäischen Parlament ausdrücklich abgelehnt worden. Eine knappe Parlamentsmehrheit befürworte einen Antrag, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, von Internetsperren abzusehen. Im offenen Brief an die Kanzlerin wird davon nichts erwähnt. [von Robert A. Gehring]



