FDP gegen Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz
"Es geht bei der heimlichen Onlinedurchsuchung nicht darum, im Internet 'Streife zu gehen' und öffentlich zugängliche Websites zu durchforsten" , erklärte Piltz. "Es geht um einen Eingriff in die virtuelle Persönlichkeit eines Menschen, um das Ausschnüffeln seiner ganz persönlichen Dateien, Kontakte, Termine und Fotos."
Auf Bundesebene hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bisher immer nur das Bundeskriminalamt (BKA) für die umstrittene Onlinedurchsuchung ermächtigen wollen. Auch bei dem bayerischen Alleingang zur Einführung der Überwachungsmaßnahme geht es um das Landeskriminalamt (LKA), so eine Sprecherin des Büros von Piltz gegenüber Golem.de.
Die Bundesregierung versuche unter Umgehung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dem Verfassungsschutz Zugriff auf die Onlinedurchsuchungen zu ermöglichen, so Piltz. Im Entwurf für das neue BKA-Gesetz ist vorgesehen, dass dem Dienst die Daten übermittelt werden dürfen. Karlsruhe habe dagegen festgelegt, dass ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" in Frage komme. Computer seien in Bezug auf Menschenwürde und Entfaltung der Persönlichkeit inzwischen ein "elementarer Lebensraum" , in den der Staat nur unter besonderen Voraussetzungen eingreifen dürfe, so die Richter im Februar 2008.
Es ginge auch nicht nur um eine Handvoll Onlinedurchsuchung im Jahr, wie die Bundesregierung behaupte. Sobald das BKA, die Länderpolizeien, der Verfassungsschutz und andere Behörden die Festplatten heimlich auslesen dürften, brauche "man am Ende recht viele Finger, um die Maßnahmen noch zu zählen" , sagte die Liberale.