Bundesnetzagentur versteigert 2009 neue Mobilfunkfrequenzen
Die Frequenzen werden bundesweit für breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt, Beschränkung auf bestimmte Dienste gibt es nicht. Bei der ersten UMTS-Versteigerung wurden Frequenzen ausschließlich zur UMTS-Nutzung versteigert, andere Dienste dürfen darüber nicht angeboten werden. So können über die Frequenzen UMTS ebenso wie einfache Mobilfunkdienste auf Basis von GSM oder reine Datendienste wie WiMAX angeboten werden.
Das Spektrum von 270 MHz in den Bereichen von 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz, das 2009 per Auktion vergeben wird, ist das bisher umfangreichste Frequenzpaket, das hierzulande versteigert wird. Wie schon bei der Vergabe der Frequenzen für den breitbandigen Netzzugang (BWA) setzt die Bundesnetzagentur dabei erneut auf eine technikneutrale Vergabe, schreibt also nicht konkret vor, wie die Frequenzen genutzt werden dürfen.
"Die Vergabe weiterer Frequenzen für den breitbandigen Netzzugang erhält immer größere Bedeutung, da sich die Zahl der regelmäßigen UMTS-Nutzer von 2005 bis 2007 mehr als verdreifacht hat" , erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Pläne.
Interesse an den Frequenzen gibt es sowohl von den schon heute aktiven Mobilfunknetzbetreibern als auch von potenziellen Neueinsteigern. Die Nachfrage übersteigt das verfügbare Spektrum.