Namensrechtsstreit um MSNLock entbrannt
Unicaresoft kann bei dem Namen MSNLock keine Markenrechtsverletzung erkennen. Nach Ansicht der Firma ergibt sich der Name aus der Intention der Software. Damit sollen Eltern Kindern und Jugendlichen den Zugang ins Internet reglementieren können. Unter anderem lässt sich festlegen, wie lange die kleinen Racker Instant-Messaging-Clients nutzen dürfen. Das Unternehmen verteidigt sich damit, dass in den Niederlanden MSN ein Synonym für Chatten sei. So werde der Begriff auch im niederländischen Wörterbuch Van Dale erklärt.
Unicaresoft hat mittlerweile reagiert und vermarktet MSNLock nun unter der Bezeichnung Benzoy(öffnet im neuen Fenster) . Gegenüber ArsTechnica(öffnet im neuen Fenster) begründete Microsoft die Klage damit, dass MSNLock gegen die Markenrechte von Microsoft verstoßen würde. Daher fordert der Konzern die Übertragung der Marke MSNLock an Microsoft.
Unicaresoft mutmaßt allerdings, dass Microsoft die Funktionsweise des Programms im Allgemeinen missfalle. Denn durch die zeitliche Nutzungsbegrenzung von Microsofts Instant Messenger könne weniger Werbung gesendet werden. Das Produkt bindet Werbung in die Programmoberfläche ein.
Am 23. April 2008 wird über eine einstweilige Verfügung am Gericht in Den Haag verhandelt.