Leitlinien für den Datenschutz auf StudiVZ & Co.
Auch Lehrer haben ein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung"
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen.
Auch wenn der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix von klaren Leitlinien spricht, sind diese eher unkonkret formuliert. Demnach müssen Betreiber sozialer Netze wie SchuelerVZ oder StudiVZ ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und ihnen die Entscheidung überlassen, welcher Personenkreis ihre Daten sehen darf, so die Interpretation von Dix. Zudem müssen Nutzer weder personalisierte Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen. Laut Dix haben Nutzer solcher Seiten das Recht, ein Pseudonym zu nutzen und müssen ihr Profil oder ihr Bild jederzeit löschen können.
Ähnliches gilt laut Dix für Bewertungsportale wie spickmich.de oder meinprof.de: "Bei der Bewertung von Lehrern und Hochschullehrern kann jeder sensible Informationen und Werturteile zum dauernden Abruf durch jedermann online veröffentlichen, ohne sich als Urheber zu erkennen zu geben. Die Betreiber solcher Bewertungsportale haben das Bundesdatenschutzgesetz mit seinen Schutzvorkehrungen für die bewerteten Personen zu beachten."
Vor diesem Hintergrund hat Dix vor kurzem gegen den Betreiber eines Bewertungsportals ein Bußgeld verhängt, denn, so Dix, "auch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt es nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen". Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten berücksichtigen die bisherigen Gerichtsurteile dies nicht.
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Mit die größte Dreistigkeit der Schufa finde ich, dass man für seine Selbstauskunft...
Das "Recht auf ein Pseudonym" verstehe ich so, dass der User auf den Plattformen mit...
Also ich hab im StudiVZ auch nicht meinen richtigen Namen stehen. Da kann man doch als...
das ist die meinung der datenschützer, die voeher auch scharf gegen die vds protestiert...