Leitlinien für den Datenschutz auf StudiVZ & Co.
Auch wenn der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix von klaren Leitlinien spricht, sind diese eher unkonkret formuliert(öffnet im neuen Fenster) . Demnach müssen Betreiber sozialer Netze wie SchuelerVZ oder StudiVZ ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und ihnen die Entscheidung überlassen, welcher Personenkreis ihre Daten sehen darf, so die Interpretation von Dix. Zudem müssen Nutzer weder personalisierte Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen. Laut Dix haben Nutzer solcher Seiten das Recht, ein Pseudonym zu nutzen und müssen ihr Profil oder ihr Bild jederzeit löschen können.
Ähnliches gilt laut Dix für Bewertungsportale wie spickmich.de oder meinprof.de: "Bei der Bewertung von Lehrern und Hochschullehrern kann jeder sensible Informationen und Werturteile zum dauernden Abruf durch jedermann online veröffentlichen, ohne sich als Urheber zu erkennen zu geben. Die Betreiber solcher Bewertungsportale haben das Bundesdatenschutzgesetz mit seinen Schutzvorkehrungen für die bewerteten Personen zu beachten."
Vor diesem Hintergrund hat Dix vor kurzem gegen den Betreiber eines Bewertungsportals ein Bußgeld verhängt, denn, so Dix, "auch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt es nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen" . Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten berücksichtigen die bisherigen Gerichtsurteile dies nicht.



