Bayern will Online-Durchsuchung ausweiten

Strafverfolger sollen "selbstverständlich" auch in Wohnungen eindringen dürfen

Bayern gibt sich mit dem Berliner Kompromiss zu Onlinedurchsuchungen nicht zufrieden. Bayerns Justizministerin Beate Merk kündigte eine Ausweitung der Onlinedurchsuchung auf weitere Bereiche an. Auch in die Wohnung sollen Strafverfolger "selbstverständlich" eindringen dürfen.

Artikel veröffentlicht am ,

Der in der Bundesregierung gefundene Kompromiss sei "wenig überzeugend", so die Bayerische Justizministerin. Allerdings beziehe sich dieser "ausschließlich auf das Bundeskriminalamt und auf die Prävention", so Merk. Sie will nun eine Rechtsgrundlage "für die Onlinedurchsuchung auch für die Strafverfolgungsbehörden" schaffen. "Die Täter schwerster Straftaten, z.B. Vorbereitung terroristischer Anschläge, aber auch Kinderpornografie", sollen mittels Onlinedurchsuchung künftig gerichtsverwertbar überführt werden können.

Dazu will Merk auch die Strafprozessordnung ändern und dem Bundesrat in Kürze einen Vorschlag vorlegen: "Dieser Vorschlag wird kein stumpfes Schwert sein. Er wird deshalb den Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch die Möglichkeit geben, mit richterlicher Erlaubnis eine Wohnung zu betreten, wenn das erforderlich ist, um einen PC für das Aufspielen eines Trojaners vorzubereiten. Dadurch wird Straftätern die Möglichkeit genommen, der Strafe zu entgehen, indem sie Barrieren errichten oder die E-Mail mit dem Trojaner einfach wegklicken, weil sie ihnen dubios erscheint", sagt Merk.

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Alois Hingerl 21. Apr 2008

Der beste Satz aus dem gesammten Film !!!

scribi 20. Apr 2008

Hier wird geltendes Recht mit Füssen getreten. Hoffentlich geraten diese...

Adolf Schäuble 18. Apr 2008

Das ist Gestapo 3.0, die Stasi war schon die 2.0 Eigentlich haben die Nazis den Krieg...

Philosoph 18. Apr 2008

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen ist zu Recht ein Sklave. (Aristoteles...



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