Bayern will Online-Durchsuchung ausweiten
Der in der Bundesregierung gefundene Kompromiss sei "wenig überzeugend" , so die Bayerische Justizministerin. Allerdings beziehe sich dieser "ausschließlich auf das Bundeskriminalamt und auf die Prävention" , so Merk. Sie will nun eine Rechtsgrundlage "für die Onlinedurchsuchung auch für die Strafverfolgungsbehörden" schaffen. "Die Täter schwerster Straftaten, z.B. Vorbereitung terroristischer Anschläge, aber auch Kinderpornografie" , sollen mittels Onlinedurchsuchung künftig gerichtsverwertbar überführt werden können.
Dazu will Merk auch die Strafprozessordnung ändern und dem Bundesrat in Kürze einen Vorschlag vorlegen: "Dieser Vorschlag wird kein stumpfes Schwert sein. Er wird deshalb den Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch die Möglichkeit geben, mit richterlicher Erlaubnis eine Wohnung zu betreten, wenn das erforderlich ist, um einen PC für das Aufspielen eines Trojaners vorzubereiten. Dadurch wird Straftätern die Möglichkeit genommen, der Strafe zu entgehen, indem sie Barrieren errichten oder die E-Mail mit dem Trojaner einfach wegklicken, weil sie ihnen dubios erscheint" , sagt Merk.