Zum Hauptinhalt Zur Navigation

BKA-Gesetz: Datenschützer und SPD skeptisch

Gesetzesentwurf wurde auch in der Regierungskoalition noch nicht kommuniziert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich distanziert zur Einigung der Großen Koalition auf das BKA-Gesetz geäußert. Der SPD-Angeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy, schließt derweil Änderungen an dem Gesetzestext zu Onlinerazzien im Bundestag nicht aus.
/ Achim Sawall
20 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

"Ich begrüße, dass von dem Plan abgesehen wird, eine Befugnis zum heimlichen Einbrechen in Wohnungen in das Gesetz einzubringen" , sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, der Mitteldeutschen Zeitung. Eine abschließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn alle Details bekannt seien.

"Es gibt ja nicht nur die Onlinedurchsuchung, sondern auch die Vorschrift zum Großen Spähangriff, also zum Fertigen von heimlichen Kameraaufnahmen in Wohnungen. Es stellt sich außerdem die Frage: Wie steht es mit den Zeugnisverweigerungsrechten? Auf all diese Fragen erwarte ich in den nächsten Tagen eine Antwort." Nötig sei schließlich "eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden. Auch darauf werde ich achten" , so Schaar.

Selbst innerhalb der Großen Koalition wurde der Text, auf den sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitty Zypries verständigt haben, noch nicht kommuniziert. Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, schließt deshalb Änderungen am Gesetzestext zu Onlinerazzien im Bundestag nicht aus: "Die Einigung der Minister Zypries und Schäuble über Onlinedurchsuchungen halte ich für vertretbar. Änderungen im Bundestag sind aber noch möglich" , sagte Edathy der Welt.

"Bekannt ist, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll, ohne das heimliche Eindringen in die Wohnung zu erlauben. Das ist auch vernünftig" , betonte der SPD-Abgeordnete. Bei der Novelle des BKA-Gesetzes werde es zugleich aber auch um die Rasterfahndung und die akustische Wohnraumüberwachung gehen. "Bei einer so komplexen Materie muss sich das Parlament den Gesetzestext im Detail sehr genau ansehen" , so Edathy weiter.

Zwischen Zypries und Schäuble hat es Edathy zufolge auch eine Einigung bei der Übermittlung von Erkenntnissen aus der akustischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) gegeben. "Das BKA darf diese Erkenntnisse nur zu eigenen Zwecken verwenden" , sagte Edathy. Das BKA dürfe entsprechend gewonnene Daten nur insoweit an Nachrichtendienste übermitteln, als das zur "ergänzenden Auskunftseinholung" für das BKA nötig sei. "Die Dienste selbst dürfen diese Daten nicht für ihre Arbeit verwenden."


Relevante Themen