Online-Durchsuchung kommt - aber als zahnloser Tiger
Ursprünglich plante Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dass Fahnder die Rechner von Verdächtigen direkt präparieren sollen - also beispielsweise mit einem "Einbruch" in die Wohnung und der Installation von Trojanern und anderen Werkzeugen auf dem Rechner, mit denen dieser dann aus der Ferne überwacht werden kann. Doch daraus soll nun nichts werden, ein Eindringen in die Wohnung zu diesem Zweck wird der Gesetzentwurf nicht vorsehen.
Außerdem soll die Onlineausforschung von Rechnern nur in schweren Verdachtsfällen eingesetzt werden. Da sie nun nur "über das Internet" erfolgen soll, dürfte das Unterfangen aus technischen Gründen ad absurdum geführt worden sein.
Sollten die Verdächtigten gut abgesicherte Rechner nutzen, wovon zumindest bei professionellen Tätern auszugehen ist, wird eine reines Onlineangriffsszenario kaum funktionieren. Auch E-Mails mit dubiosen Anhängen wird sich ein potenzieller Terrorist dreimal überlegen, selbst wenn diese von offiziellen Behörden verschickt werden.
Bleibt noch die Zwangsverpflichtung von Providern, über die man zwar den Datenstrom abgreifen könnte, der bei der Kommunikation über das Internet erfolgt, doch stellen Verschlüsselungen hier kaum überwindbare Hürden dar. Auch Betriebssystem-, Antiviren- und Firewall-Anbieter könnten in die Pflicht genommen werden, staatliche Hintertüren in ihren Produkten anzulegen. Doch ungeachtet aller sonstigen Konsequenzen für diese Anbieter wäre es ein leichtes, Schutzsoftware aus dem Ausland zu installieren.
Die SPD hat sich damit wohl durchgesetzt, das heimliche Betreten der Wohnungen nicht zu erlauben. Das BKA-Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Wann es in Kraft treten soll, ist derzeit noch nicht klar.



