Universal Music will Verkauf gebrauchter CDs einschränken
Viele Tonträgerhersteller wollen den Absatz ihrer Produkte dadurch fördern, dass sie DJs kostenlos Exemplare von CDs oder Schallplatten zukommen lassen, damit diese die Musik darauf populär machen. Solche zu Promotionszwecken gedachten Tonträger sind in den vergangenen Jahrzehnten zu Abermillionen weltweit verteilt worden. Viele DJs verschenken oder verkaufen von ihnen nicht mehr benötigte Promo-CDs und -LPs, die bei Sammlern teils heiß begehrt sind.
In den USA hatte Universal Music im vergangenen Jahr den eBay-Händler Troy Augusto verklagt , der sich darauf spezialisiert hat, gebrauchte Promo-CDs auf Flohmärkten und in Second-Hand-Läden aufzukaufen, um sie mit Profit bei eBay zu versteigern. Universal Music vertritt die Auffassung, dass Promo-Kopien auch dann in ihrem Eigentum verbleiben, wenn sie den Radiosendern und DJs zur Verfügung gestellt werden. Die Empfänger erhielten lediglich eine Lizenz zur Nutzung, nicht aber Eigentumsrechte am Tonträger.
Die Electronic Frontier Foundation hatte sich auf der Seite von Augusto in den Fall eingeschaltet. Für die EFF geht es bei dem Streit zwischen Universal Music und Troy Augusto um ein wichtiges Element des US-Urheberrechts, die "First Sale Doctrine". Das deutsche Gegenstück zur "First Sale Doctrine" ist der Erschöpfungsgrundsatz, der im Kern besagt, dass ein Rechteinhaber keine weitere Kontrolle über die Bedingungen der Verbreitung einer Werkskopie ausüben kann, wenn diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde. Universal Musics Versuch, die "First Sale Doctrine" für Promo-CDs auszuhebeln, ließ bei der EFF die Alarmglocken klingen. EFF-Anwalt Fred Lohmann erläuterte im vergangenen Jahr die möglichen Konsequenzen so: "Wenn Ihnen Universal mit einem Aufdruck auf CDs Ihre First-Sale-Rechte wegnehmen kann, dann gibt es nichts, was andere Rechteinhaber davon abhalten könnte, dasselbe zu tun."
Am 7. April 2008 hat die EFF im laufenden Verfahren in einem Schreiben an das Gericht dargelegt(öffnet im neuen Fenster) , warum Universal Musics Argumentation gegen das US-Urheberrecht verstößt. Dazu wiederum Fred von Lohmann: "Wenn es Universal Music gelingt, den Weiterverkauf von CDs mit einem einfachen Aufdruck 'nicht für den Weiterverkauf' zu stoppen, dann öffnet das weiteren restriktiven Aufdrucken auf CDs, Büchern und DVDs Tür und Tor. Plattenfirmen haben kein Recht, Verbrauchern ihre First-Sale-Rechte durch ein paar Aufdrucke auf ihren Produkten wegzunehmen."
Der Aufdruck auf den meisten der von Universal Music verteilten Promo-CDs lautet: "Diese CD ist Eigentum der Plattenfirma und wird an den Empfänger ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert. Die Annahme dieser CD stellt eine Vereinbarung darüber dar, den Bedingungen dieser Lizenz Folge zu leisten. Der Weiterverkauf oder die Weitergabe ist nicht gestattet und kann laut [...] Gesetz bestraft werden."
Universal Music selbst hat am 7. April 2008 beim Gericht schriftlich beantragt(öffnet im neuen Fenster) , den Fall abzuschließen und zu ihren Gunsten zu entscheiden, weil die "First Sale Doctrine" "auf die lizenzierten UMG-Promo-CDs keine Anwendung finden könne" . Das Gericht "muss sich deshalb mit dieser Frage nicht weiter beschäftigen" , schreiben die Universal-Anwälte. Bei der Erteilung der Lizenz hätte "keine Besitzübertragung stattgefunden" , auf die sich Augusto berufen könnte. "In diesem Fall verstößt der Verkauf der Lizenz [...] gegen das Verbreitungsrecht und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar."
Das Gericht wird in der Sache voraussichtlich im Mai 2008 zu einer Entscheidung kommen. [von Robert A. Gehring]



