Britische Datenschützer: Phorm braucht Zustimmung der Nutzer
Laut Artikel 7 der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation müssen Provider die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren Verkehrsdaten nutzen. "Das bestätigt die Ansicht, dass der Phorm eine Zustimmung braucht, um anhand von Verkehrsdaten zielgerecht Werbung an Internetnutzer auszuliefern" , schreiben die britischen Datenschützer in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) .
Für Phorm dürfte diese Nachricht ungelegen gekommen. Der Anbieter setzt nämlich auf ein "opt-out"-Verfahren, das bedeutet, Nutzer müssen den Dienst explizit ablehnen. Der Anbieter hat vor, Nutzern Werbung auszuliefern, die zu ihren Interessen passt. Dazu will Phorm das Nutzungsverhalten analysieren. Die Zugangsprovider sollen Phorm die Verkehrsdaten ihrer Kunden zur Verfügung stellen, die Phorm dann auf Schlüsselwörter durchsucht. Phorm arbeitet mit mehreren großen britischen Providern zusammen, darunter auch British Telecom.
Ob sie das Phorm-System beanstanden, hänge davon ab, ob sich die Angaben von Phorm als wahr erweisen, so die Datenschützer. Der Werbedienstleister habe ihnen gegenüber versichert, dass er selbst die von den Nutzern besuchten Seiten sowie deren Suchanfragen nicht einsehen könne. Die Zugangsprovider bekämen keine Informationen darüber, welche Werbung an ihre Kunden ausgeliefert worden sei.
Die Datenschützer hätten bislang "keinen Grund, die Informationen, die Phorm vorgelegt hat, anzuzweifeln" . Allerdings seien schon mehrfach öffentlich Bedenken gegen das Phorm-System vorgebracht worden. Zu den Kritikern gehört auch der Internetpionier Tim Berners-Lee . Die Datenschutzbehörde wird die Tests und die Einführung des Phorm-Systems überwachen. Ihre Meinung werde "stark von der Erfahrung jener Nutzer beeinflusst werden, die sich dafür entschieden haben, an den Tests teilzunehmen und von der Art und Weise, wie sie diese Entscheidung treffen konnten."
Die Behörde betonte, sie kümmere sich allein um die Frage des Datenschutzes. Die mehrfach vorgebrachten Vorwürfe, der Phorm-Dienst bringe eine "gesetzeswidrige Überwachung der Kommunikation" mit sich, fielen in die Zuständigkeit des Innenministeriums.
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