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Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck

Verbraucherzentrale empfiehlt Gegenwehr. Verbraucher in Baden-Württemberg erhalten derzeit massenhaft Mahnungen von einer Münchener Anwältin. Diese fordert, innerhalb von zehn Tagen die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen, die aus einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet resultiere. Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ruft zur Gegenwehr auf.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Mahnungen kommen von der Münchener Anwältin Katja Günther, die versucht, zusätzlichen Druck zu erzeugen, indem sie auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa hinweist, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer raten, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren.

Vermeintlich harmlose Anmeldungen auf Internetseiten würden häufig mit einer bösen Überraschung enden, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dubiose Anbieter würden kurz danach Rechnungen verschicken, in denen ein Vertragsabschluss behauptet wird. In den meisten Fällen sei allerdings überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Dennoch würden unseriöse Anbieter nichts unversucht lassen, um Surfer zur Zahlung zu bewegen. Derzeit fallen der Verbraucherzentrale die massenhaft versandten Schreiben von Katja Günther aus München auf, die Nutzer von Internetseiten zur Routenplanung, zu Gedichten, zur Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd. und Online Service Ltd. mit ihren Schreiben massiv unter Druck setzt.

"Betroffene sollten sich durch das Mahnschreiben aus München nicht einschüchtern lassen. Keine der uns bisher vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine Zahlungspflicht. Auch vom Hinweis auf einen Schufa-Eintrag muss man sich nicht einschüchtern lassen. Gegen einen unberechtigten Eintrag könnten sich Verbraucher auch rechtlich wehren."


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