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EU-Parlament: Balance zwischen Bürger- und Urheberrecht

Bono-Bericht steht kurz vor der Fertigstellung. Das EU-Parlament wird morgen über den unter Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono erarbeiteten Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft ("Cultural Industries") abstimmen. In vorliegenden Änderungsanträgen wird eine bessere Balance zwischen Bürgerrechten und Urheberrechtsschutz gefordert.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Januar 2008 hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) öffentlich davor gewarnt, dass die Musikindustrie versuche, durch die Hintertür des Bono-Berichts das Urheberrecht zu ihren Gunsten umschreiben zu lassen. So hatte die Musikindustrie im Dezember 2007 ein Positionspapier mit "technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechtsverstößen bei ISPs" an Mitglieder mehrerer Parlamentsausschüsse verteilt. Mehrere Änderungsanträge, die Ziele der Musikindustrie im Bono-Bericht verankern sollten, waren allerdings gescheitert.

Nun schlägt das Pendel zurück, wie es scheint. Für die am Mittwoch stattfindende, abschließende Abstimmung über den Entwurf des Bono-Berichts haben mehrere Parlamentarier zwei fast gleichlautende Änderungsanträge eingebracht(öffnet im neuen Fenster) . Ein von Berichterstatter Guy Bono selbst, dem ehemaligen französischen Ministerpräsidenten Michel Rocard und weiteren Parlamentariern unterstützter Änderungsantrag zu Abschnitt 22a des Berichts lautet:

"22a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass das Internet eine breite Plattform für die kulturelle Ausdrucksmöglichkeit, den Zugang zu Wissen und die demokratische Teilhabe an der europäischen Kreativität darstellt und durch die Informationsgesellschaft Brücken zwischen den Generationen schlägt, und deshalb keine Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der abschreckenden Wirkung stehen, wie z.B. die Unterbrechung des Internet-Zugangs" .

Ein alternativer Entwurf, eingebracht von Christofer Fjellner und anderen, unterscheidet sich im Wortlaut nur marginal. Sollte einer der beiden Änderungsanträge morgen angenommen werden, wäre das ein starkes Signal an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten, die Einführung der Zwangsabschaltung von Internetzugängen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzer gründlich zu überdenken. Entsprechende Pläne werden derzeit in Frankreich umgesetzt und in Großbritannien laufen die Vorbereitungen dazu . [von Robert A. Gehring]


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