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Informationsfreiheitsgesetz bringt mehr Licht in Amtsstuben

Bundesdatenschützer legt Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz vor. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat den ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.
/ Werner Pluta
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Schaar zieht in seinem Bericht ein weitgehend positives Fazit. In den zwei Jahren seit Inkrafttreten habe das Informationsfreiheitsgesetz(öffnet im neuen Fenster) (IFG) bereits "mehr Licht in die Amtsstuben gebracht" , schreibt er.

Die Bürger haben in den zwei Jahren das Gesetz gut angenommen und "in vielfältiger Weise von ihrem Informationsanspruch Gebrauch gemacht" . Gleichzeitig seien die Ämter jedoch nicht, wie vor Verabschiedung des Gesetzes befürchtet, von einer Flut von Anträgen überrollt worden. Tatsächlich war Anfang 2007 die Zahl der Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen noch recht gering. Schaar geht jedoch davon aus, dass die Zahl der Anträge noch steigen wird, wenn das IFG bekannter wird.

Einen gesteigerten Verwaltungsaufwand durch Anträge auf Informationseinsicht konnte Schaar nicht feststellen. Dieser habe sich "insgesamt in Grenzen gehalten" . Für einen Teil des Aufwands waren laut Schaar die Ämter indes selbst verantwortlich, weil sie "durch allzu restriktive Handhabung des Gesetzes manch überflüssiges Beschwerde-, Widerspruchs- und Klageverfahren mit verursacht haben" . Zur Verbesserung schlug Schaar vor, die in § 11 des IFG geregelte Veröffentlichung der Verzeichnisse zu forcieren, aus denen sich Informationssammlungen ergeben.

Anlass zur Kritik gaben jedoch manche Behörden. So sei Schaar in manchen Behörden auf regelrechte Vorbehalte gegen die Informationsfreiheit gestoßen, berichtet der Bundesdatenschutzbeauftragte. "Die Umstellung der öffentlichen Stellen des Bundes vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit auf Transparenz und Offenheit bricht mit übernommenen Verwaltungstraditionen und ist nicht überall in gleicher Weise vollzogen worden."

Mängel fand Schaar auch bei der Bereitschaft, Bürgern Zugang zu den von ihnen gesuchten Informationen zu gewähren. So wurden beispielsweise Anträge nicht oder nur schleppend bearbeitet, einige sogar zu Unrecht abgelehnt. In einzelnen Fällen fand Schaar "eine ablehnende Grundhaltung zur Informationsfreiheit" sowie "gravierende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften" . Deshalb habe er auch mehrere förmliche Beanstandungen ausgesprochen. Viele Behörden gewährten aber den Bürgern in Übereinstimmung mit dem IFG den beantragten Zugang zu Informationen.

Schaar betont in seinem Bericht noch einmal die Bedeutung des IFG: "Der freie Zugang zu den Akten und Informationen der öffentlichen Verwaltung ist ein neues Bürgerrecht. Es zu respektieren und seine Anwendung zu fördern, ist keine lästige Verpflichtung, sondern liegt ganz überwiegend auch im behördlichen Eigeninteresse. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Element einer lebendigen Demokratie."


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