Base: Keine Klarheit zu gekündigten Internet-Flatrates
Das Unternehmen verwies auf die Formulierung aus dem Kündigungsschreiben, wonach die gebuchte Daten-Flatrate "zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage und zu permanenten Datenübertragungen verwendet" wurde. Eine solche Nutzung sieht E-Plus als "unüblich" an, obwohl es die typischen Merkmale einer Daten-Flatrate trägt. Vollkommen unklar bleibt, auf was für eine Definition einer Daten-Flatrate E-Plus hier setzt.
Zugleich verwies E-Plus darauf, dass Base-Kunden gekündigt wurde, die das Mobilfunknetz von E-Plus gestört hätten. Wie diese Störungen aussahen und wodurch diese hervorgerufen wurden, benannte E-Plus nicht. Das Unternehmen bestätigte, dass die betroffenen Kunden nicht vorgewarnt wurden, sondern sofort die einseitige Kündigung der Verträge erhielten.
Der Konzern bewirbt die Internet-Flatrate auf der Base-Homepage weiterhin mit den Worten: "Ideal für alle, die ausgiebig surfen, mailen oder chatten. Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen. Mit der Base Internet-Flatrate sind Sie auch online immer auf Zack." Weder auf der Homepage noch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet sich ein Passus, wonach dem Kunden der Aufbau und das Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage oder permanente Datenübertragungen untersagt werden.
Damit ergibt sich derzeit das Bild, dass Base-Kunden keine Klarheit darüber haben, was für ein Produkt sie erwerben, wenn sie die Base-Internet-Flatrate buchen. Denn sie müssen damit rechnen, dass ihnen der Vertrag ohne nachvollziehbare Gründe jederzeit von E-Plus gekündigt wird.



