Europäisches Patentamt hat 2007 weniger Patente erteilt
Die Zahl der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt ist im vergangenen Jahr um 3,6 Prozent gegenüber 2006 auf insgesamt 218.200 gestiegen. Aus Finnland kamen rund 22 Prozent mehr Anmeldungen, aus Spanien 16,5 Prozent, aus Dänemark 13 Prozent und aus Schweden immerhin noch 7,3 Prozent. Die Zuwächse lagen bei den kleineren Mitgliedstaaten noch deutlich höher. So erfolgten aus Lichtenstein fast 42 Prozent mehr Anmeldungen, aus Slowenien knapp 28 Prozent und aus Luxemburg fast 24 Prozent. Die Patentanmeldungen erfolgten vor allem in den Bereichen Medizintechnologie (12 Prozent), Kommunikationstechnologie (10,2 Prozent) und Computertechnologie (6,4 Prozent).
Deutschland war unter den europäischen Staaten auch im vergangenen Jahr mit einem Anteil von 17,9 Prozent aller EPA-Patentanmeldungen führend; an zweiter Stelle stand Frankreich und an dritter folgten die Niederlande. Gut 25 Prozent aller Patentanmeldungen beim EPA stammten aus den USA, über 16 Prozent aus Japan.
Der Zunahme bei den Patentanmeldungen stand allerdings eine Abnahme bei der Zahl der erteilten Patente von fast 13 Prozent gegenüber. Die neue Präsidentin des EPA begründete die Abnahme mit den verstärkten Anstrengungen der Patentprüfer um Qualität(öffnet im neuen Fenster) : "Patente haben den Zweck, die Generierung ökonomischer Vorteile für die Gesellschaft zu unterstützen. Allerdings sprechen steigende Zahlen bei Patentanmeldungen nicht unbedingt für höhere Forschungsanstrengungen. Wir brauchen daher nicht einfach mehr Patente sondern mehr gute Patente. Das EPA bemüht sich darum, relevante Patente zu erteilen. Die gesunkene Zahl bei Patenterteilungen reflektiert diese Prioritätensetzung und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Qualität vor Quantität zu stellen, ist eine Schlüsselstrategie auf dem Weg, ein ordnungsgemäßes Funktionieren des europäischen Patentsystems sicherzustellen."
In den USA haben die Bemühungen des US-Patentamts um eine bessere Qualitätssicherung derweil einen Dämpfer erhalten. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Virginia hat die neuen Prüfungsrichtlinien des US-Patentamts für ungültig erklärt(öffnet im neuen Fenster) . Die neuen Richtlinien sahen unter anderem vor, die Zahl der zulässigen Patentansprüche in einer Patentanmeldung zu begrenzen. Das Gericht sah darin einen "substanziellen" Eingriff in das Patentrecht, zu dem das Patentamt nicht befugt sei. Die Klage gegen das Patentamt hatte der Pharmariese GlaxoSmithKline angestrengt. [von Robert A. Gehring]