Union und SPD streiten weiter um Online-Durchsuchung
Wiefelspütz ist "der persönlichen Überzeugung" , sagte er dem Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) , "dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird" . Um diesen Weg in ein Gesetz für die Onlinefahndung zu schreiben (das seit Monaten brachliegende Gesetz über erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt), müsste man nach seiner Ansicht die Verfassung ändern. Denn Artikel 13 im Grundgesetz über die "Unverletzlichkeit der Wohnung" stünde dem entgegen. "Mit uns wird es aber auf gar keinen Fall eine Verfassungsänderung geben" , betont Wiefelspütz.
Ohne diesen direkten Zugriff auf einen Rechner ist eine Onlinedurchsuchung aber kaum umsetzbar, meint auch die Union. Doch Wiefelspütz stellt sich klar gegen das heimliche Eindringen in die Wohnung und geht davon aus, dass seine Parteikollegen dieser Auffassung folgen. Die Frage sei eine grundsätzliche, weil sie das Vertrauen der Bürger in den Staat berühre: "Es ist sehr sehr relevant für das Verhältnis von Staat und Bürger."
Anders sieht man dies bei der CDU: Der Innenexperte der Union und Berichterstatter für das Thema Onlinedurchsuchung, Clemens Binninger (CDU), drängt die SPD, ihre Bedenken aufzugeben: "Es liegt doch in der Natur der Sache, dass wir, wenn wir den Sicherheitsbehörden aus guten Gründen die Onlinedurchsuchung erlauben, ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, im Bedarfsfall physisch auf den Rechner zuzugreifen." Es gehe dabei nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten, zitiert ihn der Tagesspiegel: "Und das ist von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt."
Das Bundesinnenministerium wollte zu dem Vorgang bisher keine Stellung beziehen: "Die Ressortabstimmung läuft und ist noch nicht abgeschlossen" , hieß es dort lediglich. Laut Tagesspiegel soll ein Gespräch der Staatssekretäre beider Ministerien Klärung bringen, ein konkreter Termin dafür war am Mittwoch noch nicht vereinbart.