Markenartikler darf eBay-Handel verbieten
Händler dürfen bei Verstoß aus dem Vertriebsnetz geworfen werden
Markenartikel-Hersteller dürfen den Verkauf ihrer Waren bei eBay untersagen. Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim (7 O 263/07 Kart) ist dies erlaubt, weil die Internetplattform ein Fachgeschäft nicht ersetzt. Kläger war der Hersteller Sternjakob, der sich durch die Schulranzen der Marke Scout einen Namen gemacht hat.
Wenn einer der Scout-Händler gegen das Urteil verstößt und dennoch seine Scout-Ranzen über das Auktionshaus verkauft, kann er vom Hersteller insofern bestraft werden, als er aus dem Vertriebsnetz geworfen wird.
Vor einem halben Jahr hatte das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (16 O 412/07 Kart). Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, der Kartellrechtler Oliver Spieker, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, das über den Fall berichtet: "Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar."
Der private Verkauf ist von dem Urteil nicht betroffen.
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habe mich eingehend mit dem urteil befasst und das lg mannheim hat sich gar nicht weiter...
dann brauchen sie auch keinen Ranzen. Jetzt, wo das 13. Schuljahr (zusammen mit einem...