Rechteinhaber: Weniger Datenschutz und mehr Filtermaßnahmen
Mit der aktuellen Online-Konsultation(öffnet im neuen Fenster) lotet die EU-Kommission die Positionen der unterschiedlichsten Interessenvertreter zur Frage des Online-Zugangs zu kreativen Inhalten aus. Darunter versteht die EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) "Inhalte und Dienste wie audiovisuelle Online-Medien (Film, Fernsehen, Musik und Hörfunk), Online-Spiele, Online-Publikationen, Bildungsinhalte und von Nutzern selbst erzeugte Inhalte." Gefragt wurde unter anderem nach digitalem Rechtemanagement, Interoperabilität, gebietsübergreifenden Lizenzen und "Piraterie".
An der Umfrage beteiligt haben sich Regierungen, Behörden, Unternehmen und Unternehmensverbände, sonstige Verbände und Nichtregierungsorganisationen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger. So vielfältig wie die Beteiligten sind auch die von ihnen vertretenen Positionen. Nicht alle Positionen widerspiegeln die Realität im Internet. Viele lassen Wünsche an die EU-Kommission erkennen.
Der internationale Verband der Musikindustrie (IFPI) "begrüßt(öffnet im neuen Fenster), dass die Kommunikation [der EU-Kommission zu] Content Online DRM als Schlüssel anerkennt. DRM war von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung von Online-Geschäftsmodellen und spielt weiterhin eine Schlüsselrolle, da diese Technologien eine größere Vielfalt von Geschäftsmodellen zulassen." Mangelnde Interoperabilität sei laut IFPI allerdings ein Problem bei DRM: "Solange DRM-Technologien nicht interoperabel sind, ist es ein Fakt, dass gewisse Plattformen mit einer sehr starken Marktposition vom Mangel an Interoperabilität profitieren und ihre Markposition…weiter stärken können." Diese Kritik der Musikindustrie dürfte klar in Richtung Apple und iTunes gehen. Was der Markt bisher nicht richten konnte, soll jetzt die EU-Kommission nachholen: "Wettbewerbsregeln können, abhängig von den spezifischen Umständen, dazu beitragen, gewisse Aspekte des (nicht diskriminierenden) Zugangs zu DRM-Lösungen zu adressieren."
Einen einheitlichen Markt für Lizenzen für geschützte Musikwerke sieht die IFPI eher kritisch: "Wir möchten unterstreichen, dass die territoriale Begrenzung [von Lizenzen] der multiterritorialen Lizenzierung nicht im Wege steht... Das Urheberrecht war immer territorial begrenzt und dieses Prinzip findet sich in allen internationalen Verträgen wieder... Die territoriale Begrenzung hat große Bedeutung in der Praxis, da sie einen angemessenen Schutz der Rechte im internen Markt ermöglicht und den Plattenfirmen den Einsatz von Geschäftsmodellen erlaubt...mit denen die Erfolgschancen zu Gunsten aller Rechteinhaber maximiert werden." Einer grenzüberschreitenden Lizenzierung stehen laut IFPI vor allem die Verwertungsgesellschaften im Wege, insbesondere deren "Unfähigkeit, EU-weite Pauschallizenzen auf der Basis fairer und nicht diskriminierender Lizenzbedingungen anzubieten sowie ihre Dienste dem Wettbewerb zu öffnen."
Das größte Problem für den Online-Musikmarkt stellt aus Sicht der IFPI die "Online-Piraterie" dar. Den Internetprovidern wirft die IFPI dabei mangelnde Kooperationsbereitschaft vor. Als Beispiel für einen möglichen Ausweg wird auf die französische Initiative der Olivennes-Kommission verwiesen, die dazu geführt hat, dass Online-Urheberrechtsverletzern in Frankreich die Kappung des Internetzugangs droht. Die IFPI verweist in ihrer Stellungnahme auf Vorschläge zur technischen Bekämpfung von "Online-Piraterie", die sie bereits Ende des vergangenen Jahres mehreren Ausschüssen des EU-Parlaments zugeleitet hatte.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) setzt sich(öffnet im neuen Fenster) ebenfalls für "eine stärkere (a) und eine wirksame (b) Zusammenarbeit der Beteiligten, nämlich der Internet Service Provider und der Rechteinhaber" ein. "Hier ist es von großer Bedeutung, dass ein komplementärer Ansatz zwischen gesetzgeberischen Maßnahmen und robusten Vereinbarungen zwischen den Beteiligten verfolgt wird. Nach Ansicht der GVU ist es dafür zwingend notwendig, dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der einen umfassenden Raum, aber auch einen notwendigen Anreiz für notwendige Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten im Online-Bereich gibt. Gleichzeitig sollte der gesetzliche Rahmen auch Softlaw-Ansätze und zwischen den Beteiligten begünstigen."
Die jüngsten Initiativen in Frankreich und Großbritannien dazu werden ausdrücklich begrüßt. In diesem Sinne fordert die GVU auch eine "Anpassung von Datenschutzgesetzen zugunsten von selbstregulierenden Ansätzen".
Neben rechtlichen Maßnahmen spricht sich die GVU auch für den Einsatz technischer Filtermaßnahmen bei Internetprovidern aus: "Die GVU ist der Ansicht, dass der Einsatz von Filtertechniken und die Anwendung von Filtermaßnahmen ein wichtiges und notwendiges Mittel bei der Bekämpfung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich ist und ein Schlüssel für die Bekämpfung von heutigen und zukünftigen Erscheinungsformen der Online-Piraterie ist... Netzwerkbasierende Filtertechnologien sind eine wirksame Antwort auf Urheberrechtsverletzungen und hier insbesondere unabhängig von der für die online begangene Urheberrechtsverletzungen genutzte Verbreitungstechnologien." Um dem Argument mehr Attraktivität zu verleihen, betont die GVU, dass "eine solche Technologie ebenfalls gegen Spam und Viren eingesetzt werden [kann], und im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen dazu beitragen [kann], dass ein Missbrauch der Bandbreite und Netzwerkkapazität der Internet Service Provider eingedämmt wird."
Auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels äußert sich(öffnet im neuen Fenster) unter der Überschrift "Zivilisiertes Internet als Ziel in Europa" positiv zum französischen Beispiel: "Die Kommission nimmt in ihrer Mitteilung auf die in Frankreich erzielte Einigung zwischen Musik- und Filmindustrie, Providern und staatlichen Stellen Bezug und regt eine entsprechende Regelung ('Verhaltenskodex') auch auf Europäischer Ebene an. Dies begrüßt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ausdrücklich." Perspektivisch strebt der Börsenverein wie schon IFPI und GVU eine Filterung von Daten bei Internetprovidern an.
In seiner Stellungnahme beklagt der Börsenverein den im deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie vorgesehenen Richtervorbehalt: "Die Umsetzung in Deutschland wie sie bislang geplant ist wird jedoch nicht die mit der Richtlinie beabsichtigte Verbesserung bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum bringen. Denn der Auskunftsanspruch ist zum einen unter einen Richtervorbehalt gestellt worden. Dies bedeutet für die Hörbuch-Verlage und Verlage, nicht selten kleine und kleinste Unternehmen, aufgrund der anfallenden Gerichtsgebühren in Höhe von 200,00 Euro pro Auskunftsersuchen eine enorme finanzielle Belastung. Vor allem aber soll der Auskunftsanspruch gegen Provider nur dann eingreifen, wenn der Rechtsverletzer im geschäftlichen Verkehr bzw. in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat. Dies ist deshalb aus Sicht der Verlage an der Realität vorbei gehend, weil die Bedrohung der Internet-Piraterie gerade darin besteht, dass es – anders als z.B. im Bereich der Markenpiraterie – nicht einige wenige 'große' Rechtsverletzer gibt, sondern unzählig viele 'kleine', es sich also um ein Massenphänomen handelt. [...] So wird es Verlagen und anderen Rechteinhabern verwehrt sein, vom zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet-Zugangs-Provider Gebrauch zu machen." Den Schuldigen macht man im Justizministerium aus. Dort wolle man die Bedenken des Datenschutzbeauftragten nicht "durch entsprechende Gesetzesänderungen" ausräumen. Zu digitalem Rechtemanagement hat sich der Börsenverein nicht geäußert.
Die Electronic Frontier Foundation hingegen(öffnet im neuen Fenster) "teilt [...] die Auffassung der Kommission, dass DRM die Produktion von kreativen Online-Inhalten fördern wird, nicht". Vielmehr zeige die Erfahrung des vergangenen Jahrzehnts, "dass das Gegenteil der Fall ist". Mit DRM beschränkte Dienste ziehen die Kunden nicht an und könnten deshalb nicht mit "nicht autorisierten, kostenlosen Online-Angeboten" mithalten. In den Augen der Verbraucher seien DRM-geschützte Inhalte weniger wert als Inhalte ohne DRM, "selbst, wenn letztere mehr kosten". Als Beweis führt die EFF die großen Plattenfirmen an, die "eingesehen haben, dass DRM keine Voraussetzung für die Entwicklung [...] von legalen Online-Angeboten" sei. Bestehende DRM-Systeme hätten "den Bruch zwischen den Urheberrechtsindustrien und ihren Kunden" zementiert. Die wettbewerbsschädlichen Tendenzen von DRM-Systemen "fesseln die Kunden an [einzelne] Produkte". Auch gesetzlich vorgeschriebene, interoperable DRM-Systeme lehnt die EFF ab: "Eine verordnete Interoperabilität wird sich wahrscheinlich im Wettrüsten von Sicherheitsupdates und unvermeidlichem Reverse Engineering zu Lasten der Urheberrechtsinhaber auswirken. Die Lücke zwischen DRM-geschützten Inhalte-Silos und von Nutzern generierten Inhalten, die in offenen Umgebungen verbreitet werden, würde sich verbreitern [...]".
Auch in der wichtigen Frage nach den vertraglichen Nutzungsbestimmungen für kreative Online-Inhalte (EULAs) bezieht die EFF Position. Die EFF fordert, "eine klare Linie zu ziehen bei solchen EULAs, die allein durch den Zugriff auf ein Werk, ohne vorherige Information, in Kraft treten. Diese blinde Verpflichtung von Verbrauchern hat Hersteller dazu ermutigt, immer härtere Vertragsbedingungen einzuführen, die die gesetzliche Balance stören." Insbesondere kritisiert die EFF den Missbrauch von EULAs, um die Redefreiheit und den Wettbewerb zu beschränken. [von Robert A. Gehring]
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