Presserat will Kodex auf Onlinepresse ausdehnen
Derzeit beschäftigt sich eine Expertenkommission des Presserats mit Detailfragen zum Thema Onlinemedien. Dabei geht es um die Verantwortung für die Onlineinhalte oder darum, ob und inwieweit der Pressekodex erweitert werden muss. Schließlich soll die Kommission klären, wie das Beschwerdeverfahren aussehen soll und wie weit die Selbstverpflichtung der Verlage geht.
Die Kommission hat sich am 3. März 2008 zu einer ersten Sitzung getroffen. Mitte 2008 will sie dem Presserat ihre Vorschläge zur Erweiterung des Pressekodex vorlegen.
In seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch beschäftigte sich der Presserat auch mit der Beschwerde des Axel Springer Verlages gegen das Bildblog(öffnet im neuen Fenster) . Springer hatte den Bildbloggern vorgeworfen, das Recht auf Beschwerde vor dem Presserat zu missbrauchen. Ihnen gehe es, so hatte der Verlag argumentiert, bei ihren Beschwerden nicht darum, Missstände zu beseitigen, sondern um kommerzielle Interessen.
Dieser Auffassung hat sich der Presserat nicht angeschlossen. Das Plenum habe "mehrheitlich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts festgestellt" , teilte der Rat mit. Er werde allerdings darauf achten, "dass das Jedermann-Beschwerderecht nicht durch Missbrauch gefährdet wird. Er behält sich vor, bei erkennbarem Missbrauch Beschwerden nicht anzunehmen. Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn Beschwerden etwa im Rahmen organisierter Kampagnen gegen einzelne Medien erhoben werden." Bildblog hat seit 2006 zwölf Beschwerden gegen Bild und Bild am Sonntag eingereicht.
Der Deutsche Presserat(öffnet im neuen Fenster) ist ein Selbstkontrollorgan der deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung des Pressekodex(öffnet im neuen Fenster) zu achten. Dieser verpflichtet Journalisten zur fairen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung, die "unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen" ist. Gegen Verstöße kann jeder Bürger beim Presserat Beschwerde einreichen. Das Plenum des Rates spricht dann Hinweise, Missbilligungen und Rügen an entsprechende Redaktionen aus.
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