Kritik am Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey ein neues Abkommen zum Datenaustausch zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Damit solle der Kampf gegen den Terror intensiviert werden und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpft werden. Das neue Sicherheitsabkommen sieht vor, künftig Personendaten auch ohne Antrag zu übermitteln, sofern der Verdacht besteht, dass die betreffende Person terroristische Verbrechen begehen will.
Dazu meint Peter Schaar: "Hier wurde ein weit reichender Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbart, u.a. mit gegenseitigem Online-Zugriff auf die Fingerabdruckdateien und auf die DNA-Dateien. Dagegen bleiben die Datenschutzvorkehrungen weit unter dem Niveau, das bei Datenübermittlungen in Europa üblich ist." So fehle eine unabhängige Datenschutzkontrolle und die Regelungen zur Zweckbindung seien unzureichend. Unklar sei zudem, welche US-Stellen überhaupt auf die Daten zugreifen dürfen, denn es gebe dort allein 17.000 unabhängig voneinander agierende Strafverfolgungsbehörden. Schaar findet es bedauerlich, dass sich die beiden Staaten "nicht einmal auf eine nationale Kontaktstelle einigen" konnten.
Die Betroffenen hätten weder ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten noch könnten sie die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen. Völlig unklar bleibe, in welchen Fällen Daten abgerufen werden können. Das Abkommen benennt zwar nach Schaars Angaben als Ziele die "die Verfolgung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität und des Terrorismus", aber es fehlt jede verbindliche Festlegung, was darunter zu verstehen sei.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte fürchtet daher, "dass nicht nur Daten von Terrorverdächtigen oder Kriminellen betroffen sein werden". Er hätte sich ähnlich hohe Datenschutzstandards gewünscht, wie sie innerhalb Europas mit dem Prümer Vertrag geregelt seien. Dazu würden u.a. individuelle Rechte der Betroffenen, z.B. auf Auskunft oder auf Schadenersatz, und eine grenzüberschreitende, unabhängige Datenschutzkontrolle zählen. Ferner gebe es eindeutige Regelungen zur Zweckbindung und zur Speicherungsdauer.
"Von diesen Errungenschaften findet sich im Entwurf des deutsch-amerikanischen Abkommens fast nichts, obwohl es um den Austausch höchst sensibler Daten geht", bemängelt Schaar. Er fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, "doch noch für essentielle datenschutzrechtliche Regelungen einzutreten, wenn ihnen das Abkommen zur Ratifizierung zugeleitet wird."
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