Bundesrat will Position der Rechteinhaber in der EU stärken
Zu Beginn des Jahres veröffentlichte die EU-Kommission im Anschluss an eine 2006 durchgeführte, öffentliche Konsultation eine Mitteilung über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt. Diese Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) diente der Vorbereitung weiterer Maßnahmen zur Förderung der "Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und der grenzüberschreitenden Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte".
In der Mitteilung stellte die EU-Kommission unter anderem fest: "Der Mangel an kreativen Inhalten für die Online-Verbreitung und das Fehlen einer aktiven Vergabe von Lizenzrechten für neue Plattformen behindern die Entwicklung von Diensten für Online-Inhalte nach wie vor beträchtlich." Den Mangel sah die Kommission unter anderem Befürchtungen der Rechteinhaber geschuldet, "die Kontrolle zu verlieren, denn illegale Kopien im digitalen Umfeld haben sich als höchst schädlich erwiesen." Statt die Inhalte für die Online-Verwertung zu lizenzieren, würden die Rechteinhaber sie deshalb lieber ganz zurückhalten.
Weitere Probleme für die Lizenzierung sah die Kommission in rechtlichen Unsicherheiten durch "Konflikte mit bereits gewährten Rechten für Hauptnutzungsformen" und die hohen "Transaktionskosten für die Abgeltung von Rechten" besonders bei "verwaisten Werken", "[...] deren Rechteinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln oder aufzufinden sind".
Zur Lösung der Konflikte schlug die EU-Kommission einerseits "gebietsübergreifende Lizenzierung für kreative Inhalte" vor, wie sie im Bereich der Musikindustrie für die Online-Lizenzierung bereits eingeführt wurde. Um den Rechteinhabern hinsichtlich des Risikos nicht autorisierter Vervielfältigungen entgegenzukommen, schlug die Kommission vor, auf Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) zu setzen. Dabei betonte sie die Bedeutung von Interoperabilität und Transparenz: "Eine verbesserte Interoperabilität der DRM-Systeme würde die Intensität des Wettbewerbs und die Verbraucherakzeptanz verbessern, die eine Voraussetzung für die Generalisierung der Online-Verbreitung kreativer Inhalte sind. Für die Verbraucher bedeutet DRM-Interoperabilität, dass sie mit unterschiedlichen Geräten den gleichen Online-Abruf-Dienst nutzen können. Für die Produzenten oder Zusammensteller von Inhalten bedeutet Interoperabilität, dass sie nicht auf einen Distributionskanal angewiesen sind, der eine Kontrolle über den Marktzugang ausübt."
Zur Bekämpfung von "Piraterie und nicht autorisiertem Bereitstellen und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte" hielt die Kommission es für sinnvoll, "Kooperationsverfahren ("Verhaltenskodex") zwischen Zugangs-/Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anzuregen".
Der Bundesrat befürwortet jetzt im Entwurf für seine Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) zur Mitteilung der Kommission grundsätzlich den Einsatz von DRM: "Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass DRM-Systeme geeignete Möglichkeiten bieten, Rechteinhaber zu schützen und einen wohlverstandenen Ausgleich zum Informationsbedürfnis der Verbraucher und Verbraucherinnen herzustellen." Dass die Nutzer DRM überwiegend ablehnen und die Rechteinhaber zunehmend darauf verzichten, sieht der Bundesrat "neben fehlender Interoperabilität auch Fragen des Datenschutzes sowie – generell – dem erschwerten Zugang" geschuldet.
Die Schlussfolgerung daraus: "Die weitere Entwicklung in diesem Bereich sollte abgewartet werden." Im Hinblick auf das Bildungssystem sollten DRM-Systeme "nur im angemessenen Umfang zur Anwendung kommen". Was "angemessen" wäre, lässt der Bundesrat weitgehend offen und spielt den Ball an die EU-Kommission zurück.
Was die Frage der "Internetpiraterie" angeht, teilt der Bundesrat "die Auffassung der Kommission, dass es sich bei der Internetpiraterie um ein zentrales Problem bei der digitalen Verwertung von geschützten Werken handelt." Als Voraussetzung zur Problemlösung müssten laut Bundesrat "den Rechteinhabern effektive Maßnahmen ermöglicht werden, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Dazu gehören unter anderem ein Schadenersatzanspruch, der nicht lediglich dazu führt, dass der Verletzer die einfache Lizenzgebühr zu zahlen hat, und insbesondere ein praktikabler – und erfüllbarer – zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern."
Nach der EuGH-Entscheidung im Fall Promusicae gegen Telefonica steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich offen, einen solchen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im jeweiligen nationalen Recht zu schaffen, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Die Ansprüche der Rechteinhaber dürfen laut EuGH nicht auf Kosten des Schutzes der Grundrechte der Internetnutzer einseitig stärker gewichtet werden.
Überhaupt nicht auf Linie der EU-Kommission ist der Bundesrat in der Frage der verwaisten Werke: "Hohe Transaktionskosten können für sich genommen keine Rechtfertigung dafür sein, geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber zu nutzen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf vermögensrechtliche Interessen der Urheber, sondern auch zur Wahrung ihrer urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse. Dass Werke wirtschaftlich oder gesellschaftlich 'unproduktiv' sind, ändert hieran nichts." Zumindest fordert der Bundesrat, "ein Widerspruchsrecht des Urhebers" als "Sicherung" vorzusehen.
Auch beim Kommissionsvorschlag für länderübergreifende Lizenzen für Inhalte sperrt sich der Bundesrat. Er will stattdessen die Kooperation zwischen nationalen Verwertungsgesellschaften stärken: "Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligten Verwertungsgesellschaften ermöglichen, wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. [...] Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa."
[von Robert A. Gehring]
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