Interview: Perspektiven des europäischen Patentwesens
Golem.de: Herr Dr. Gaster, die slowenische Ratspräsidentschaft hat am 4. Februar ein Arbeitspapier zur EU-Patentgerichtsbarkeit vorgelegt. Können Sie kurz die wesentlichen Eckpunkte für uns zusammenfassen?
Dr. Jens Gastner: Das Arbeitspapier betrifft zwei zentrale Komplexe. Zunächst einmal geht es um die Architektur einer künftigen einheitlichen Patentgerichtsbarkeit in Europa. Diese hätte Geltung für Streitverfahren zu aktuellen Bündelpatenten, also solchen, die nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilt werden, und künftigen Gemeinschaftspatenten. Der andere Komplex betrifft das Verfahrensrecht, das natürlich eine erhebliche Rolle spielt, um Patentstreitverfahren nach einheitlichen Maßstäben in Europa durchführen zu können. Derzeit besteht insoweit eine Diversität von Regeln in den Mitgliedstaaten. Wir haben unterschiedliche Spruchkörper, unterschiedliche Erfahrungen und ein unterschiedliches Arbeitsaufkommen. Um Europa auch in diesem Sektor voranzubringen ist es wichtig, dass man sich jetzt auf eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit einigt. Das Papier der slowenischen Präsidentschaft ist ein weiterer Schritt auf diesem Wege. Es steht zu hoffen, dass in den nächsten Monaten auf dieser Grundlage weitere Fortschritte erzielt werden können.
Vorgesehen ist ein dreizügiges System. Es gäbe eine erste Instanz mit zentralen und dezentralen Elementen. Darüber hinaus gäbe es eine zentrale Berufungsinstanz und die Möglichkeit einer Zulassungsrevision zum EuGH. Die erste Instanz wäre eine Tatsacheninstanz für Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren. Eine Zentralkammer würde sich mit direkten Nichtigkeitsklagen befassen. Das hat den Vorzug, dass Verfahrenssprache die Erteilungssprache des Patents wäre, nämlich Englisch, Französisch oder Deutsch. Es gäbe daher keinerlei sprachlich bedingte Rechtsunsicherheit, keine Übersetzungskosten. Außerdem wäre bei einem solchen Ansatz gewährleistet, dass eine hohe technische Kompetenz in der Zentralkammer vorhanden wäre, zumal die Kammer entsprechend zusammengesetzt würde.
Darüber hinaus gäbe es Regionalkammern, und gegebenenfalls nationale Kammern – die heißen "divisions" in dem Papier -, die sich insbesondere mit Verletzungsklagen beschäftigen würden. Umstritten ist noch, nach welchen Maßstäben solche dezentralen Kammern mit Gegenklagen, also Nichtigkeitseinwänden, befasst werden können. Um den Interessen der verschiedensten Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, ist in dem Papier vorgesehen, dass grundsätzlich in der Sprache des Gerichtsortes verhandelt werden soll. Wenn beispielsweise eine polnische Kammer zuständig wäre, weil es um ein Bündelpatent geht, das nach der Erteilung unter anderem ein polnisches Patent wurde, dann würde die polnische Kammer der einheitlichen Gerichtsbarkeit in Polnisch verhandeln. Dies würde allerdings voraussetzen, dass mindestens eine der Parteien polnisch wäre. Diese Problematik hat auch mit dem Grundsatz des freien Zugangs zur Justiz zu tun. Der Ansatz der slowenischen Präsidentschaft würde somit den KMU und den Interessen potenzieller Patentverletzer oder "presumed infringers" entgegenkommen.
Golem.de: Wenn ich das Dokument an der entsprechenden Stelle richtig verstanden habe, wird es ein Nebeneinander von europäischem Patentamt/europäischem Patentübereinkommen und der neu zu schaffenden EU-Patentgerichtsbarkeit geben. Besteht dann nicht die Gefahr von konfligierender Rechtsprechung?
Gastner: Zunächst einmal ist es so, dass ja das EPLA (das European Patent Litigation Agreement) nicht zustande kommen wird. Dieser Ansatz eines Fakultativprotokolls zum EPÜ wurde außerhalb des EU-Rahmens von einigen EPO-Verbandsstaaten favorisiert, darunter auch von Deutschland. Das EPLA wird jedoch, da es von einer Mehrheit von EU-Mitgliedstaaten nicht unterstützt wird, nicht kommen. Folglich soll es nach dem Papier der EU-Präsidentschaft ein einziges, integriertes System der Gerichtsbarkeit geben. Dieses wäre dann für beide Arten von Patenten, also Bündelpatente/europäische Patente nach dem EPÜ und Gemeinschaftspatente zuständig. Deswegen kann diese Frage also gar nicht zum Tragen kommen, weil es eine einheitliche Gerichtsbarkeit geben soll. Hierbei würde es sich zu 100 Prozent um eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit handeln, das heißt, die Richter würden Gemeinschaftsrichter sein.
Golem.de: In dem Dokument ist weiterhin vorgesehen, dass für die neu zu schaffenden Gerichte eine Besetzung derart zu erfolgen hat, dass der größere Anteil der Richter eine juristische Ausbildung hat. Können Sie meinen Eindruck bestätigen, dass dahinter die Absicht steht, die Rechtsprechung in der Praxis wieder näher an den Wortlaut der Gesetze heranzuführen?
Gastner: Das spielt sicher eine Rolle. Hinzu kommen auch die Interessen zahlreicher mittlerer und kleinerer Mitgliedstaaten, die das ebenfalls befürworten. Auch gibt es Überlegungen im Bereich von Justizministerien der Mitgliedstaaten, dass eine hinreichende Vertretung von Juristen in den Spruchkörpern gewährleistet sein muss. Andererseits wird von zahlreichen Praktikern gefordert, dass auch hinreichender technischer Sachverstand vorhanden sein muss.
Golem.de: Vorgesehen ist auch, in den neu zu schaffenden Gerichtsinstanzen die Verfahrensregeln, die "rules of procedure", wie es im Papier heißt, zu vereinheitlichen. Dabei wird ausdrücklich ein Hinweis auf die Einbeziehung der Enforcement-Richtlinie gebracht. Was würde das in der Praxis bedeuten?
Gastner: Hier geht es um zwei Dinge. Wenn es sich um eine reinrassige Gemeinschaftsgerichtsbarkeit handeln soll, müssen die Verfahrensregeln einheitlich sein. In einem solchen Fall könnte es nicht angehen, dass man unterschiedliche Regeln in den Mitgliedstaaten hätte. Momentan gibt es insoweit große Unterschiede etwa zwischen dem angelsächsischen Raum und vielen kontinentaleuropäischen EU-Mitgliedstaaten. Dies führt zu erheblichen Problemen bei den Verfahren, aber auch zu großen Kostenunterschieden. Es ist an der Zeit, die exorbitanten Kosten von Patentstreitverfahren zu senken. Der andere Punkt, den Sie ansprechen, hat damit zu tun, dass die Richtlinie 2004/48/EG für den Bereich der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum einschlägige Regelungen vorsieht. Diese Bestimmungen betreffen unter anderem auch mögliche Verletzungen von Patenten. Diese Regelungen sind geltendes Recht in der ganzen EU und sind mittlerweile auch in Deutschland umgesetzt. Von daher ist es sinnvoll, dass man an diese Regelungen anknüpft.
Golem.de: Sie haben in ihrem Vortrag in Hamburg mehrfach Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Patenten angemahnt. Welche Maßnahmen könnten Sie sich denn da vorstellen?
Gastner: Zunächst einmal ist es so, dass man hierzu die Patenterteilungspraxis ändern müsste. Ferner könnte das Sekundärrecht im Rahmen der europäischen Patentorganisation entsprechend angepasst werden. Was die Praxis beim Europäischen Patentamt angeht, gehen wir davon aus, dass die neue Präsidentin des Amtes, Frau Brimelow, hier eine restriktivere Linie fahren möchte. Darüber hinaus werden wir uns voraussichtlich im Zuge der für den Sommer geplanten "IPR Strategy Communication" auch mit dieser Frage beschäftigen. Ein wichtiger Punkt dieser verschiedenste Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes betreffenden künftigen Mitteilung wird die Patentqualität betreffen. Ferner wird derzeit auch eine Diskussion von Maßnahmen erwogen, wie einer Zunahme von Patentmissbräuchen in Europa begegnet werden kann.
Golem.de: Bisher lehnt die EU Patente auf Geschäftsmethoden praktisch ab. Würden Sie persönlich in dieser Frage eine weniger restriktive Haltung für angebracht halten? Und erwarten Sie, dass durch eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit in der EU Bewegung in die Angelegenheit kommt?
Gastner: Das ist eine sehr delikate Frage. Sie ist sehr politisch und sie ist sehr polemisch diskutiert worden. Es ist richtig, dass meine Behörde skeptisch gegenüber Bemühungen eingestellt war und ist, Geschäftsmethoden als solche patentieren zu lassen. Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit Richtlinienentwürfe unterstützt, die Geschäftsmethoden als solche von der Patentierbarkeit ausgeschlossen hätten. Der gemeinsame Standpunkt des Rates zu einer Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen ist dann bekanntlich im Jahre 2005 im Europäischen Parlament zurückgewiesen worden. Ich glaube, dass es im Moment nicht opportun ist, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Sie ist zu heikel. Sie sollte vielleicht im Rahmen künftiger Konsultationen erneut diskutiert werden.
[Das Interview führte Robert A. Gehring]