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Berufsgeheimnisträger verlangen Schutz vor Schnüffelstaat

Vertrauliche Gespräche mit Anwälten, Parlamentariern und Geistlichen in Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 dem Gesetzgeber strikte Regeln für Onlinedurchsuchungen auferlegt. Zu deren Einhaltung drängt nun der Deutsche Anwaltverein (DAV), der befürchtet, dass diese im geplanten BKA-Gesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Dort wird befürchtet, dass Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer und Anwälte und ihre Gesprächspartner nicht mehr ausreichend vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden könnten.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Deutsche Anwaltsverein beurteilt die Pläne für ein BKA-Gesetz kritisch, die das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit abermals zu Lasten der Freiheit und zugunsten einer zweifelhaften Pseudosicherheit verzerren würden.

Der Schutz der Gesprächspartner von Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten soll entfallen, wenn "die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist" , so der Entwurf. Der DAV wendet sich entschieden dagegen, dass Berufsgeheimnisträger überwacht werden sollen.

Außerdem erwartet man, dass durch eine Neufassung eines Gesetzes für die Onlinedurchsuchungen eine Zweiklassengesellschaft der Berufsgeheimnisträger geschaffen werden könnte. So hieß es schon seitens Wolfgang Bosbach, dem Vizevorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion, dass man die Rechner von Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten von heimlichen Durchsuchungen ausnehmen(öffnet im neuen Fenster) wolle. Der DAV fordert, dass alle Berufsgeheimnisträger, insbesondere die Anwaltschaft im Allgemeinen, und nicht nur die Strafverteidiger, in den Schutzbereich einbezogen werden sollen.

"Dass Terroristen ihre Absicht, einen Anschlag oder eine Geiselnahme zu verüben, vor einem Pfarrer, ihrem Anwalt oder ihrem Verteidiger und/oder Abgeordneten verraten würden, ist absurd" , so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident.

Würde aber erst einmal das Beichtgeheimnis, das Vertrauensverhältnis der Parlamentarier zu den Bürgern und das Anwaltsgeheimnis relativiert, wäre dies das Ende der vertraulichen Gespräche mit den Vertretern dieser Berufsgruppen. Aus Angst vor polizeilichen Lauschangriffen würden auch solche Bürgerinnen und Bürger, die weit davon entfernt seien, jeweils in die Nähe terroristischer Aktivitäten zu geraten, sich den Berufsgeheimnisträgern nicht mehr anvertrauen.


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