Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Spickmich.de erneut vor Gericht

Lehrer sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine Realschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen hat gegen das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de geklagt, weil sie in der Bewertung durch Schüler eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sieht. Ihre bereits mehrfach unterlegene Kollegin hat derweil Berufung gegen das Kölner Urteil eingelegt.
/ Werner Pluta
162 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Nach mehreren erfolglosen Klagen vor Kölner Gerichten klagt jetzt eine Realschullehrerin vor dem Landgericht Duisburg gegen das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de. Wie die Wochenzeitung "Die Zeit" in der Vorabmeldung(öffnet im neuen Fenster) berichtet, wird die Klage am 12. März 2008 verhandelt.

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen sieht sich durch die Benotung durch die Schüler verletzt. Eine Gymnasiallehrerin war mit einer vergleichbaren Klage vor zwei Kölner Gerichten unterlegen, zuletzt Ende Januar 2008 . Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln hatten beide entschieden, dass die Benotung der Lehrer durch die Schüler durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Die unterlegene Lehrerin hat unterdessen wie angekündigt Berufung gegen das Urteil des Kölner Oberlandesgerichtes eingelegt, meldet die Nachrichtenagentur dpa(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Sprecher des Gerichts. Die Lehrerin hatte diesen Schritt bereits nach der Urteilsverkündung angekündigt. Ihre Anwälte hatten seinerzeit mitgeteilt, ihre Mandantin wolle eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts.

Anders als in Deutschland urteilte dieser Tage ein französisches Gericht , dass die Bewertung von Lehrern im Internet nicht gestattet ist. Seiner Ansicht nach stößt die Informations- und Meinungsfreiheit an Grenzen, wenn durch deren Ausübung der Bildungsbetrieb gestört wird. Ein deutscher Lehrerverband begrüßte das Urteil aus dem Nachbarland als "beispielgebend" .


Relevante Themen