Schäuble will Online-Durchsuchung rasch umsetzen
Das Bundesverfassungsgericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der so genannten Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, deutet Schäuble das Urteil des Gerichts. Dieses hat Online-Durchsuchungen verboten, wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt sind, das Gesetz für nichtig erklärt und ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen" eingeführt, aber eine Hintertür für Schäubles Pläne gelassen.
So sei eine Online-Durchsuchung in einem sehr engen Rahmen möglich, nämlich wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen, also Leib und Leben von Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. So heißt es in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts: "Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen."
Die Hinweise des Gerichts will Schäuble bei der Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigen: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus – wie in der Föderalismusreform I vorgesehen – übertragen werden kann", so Schäuble.
Schäuble schreibt der Online-Durchsuchung eine zentrale Rolle zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu, auch wenn die Wirksamkeit solcher Maßnahmen von manchen Fachleuten bezweifelt wird. Laut Schäuble sollen Online-Durchsuchungen "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen".
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