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EU: 899 Millionen Euro Bußgeld für Microsoft

Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung. Da Microsoft bis zum Oktober 2007 seine Schnittstellen nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht offen gelegt hat, verhängte sie nun eine neue Rekordstrafe in Höhe von 899 Millionen Euro gegen den US-Softwarekonzern.
/ Jens Ihlenfeld
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EU-Kommission und Microsoft stritten seit der Kommissionsentscheidung gegen Microsoft im Jahr 2004 um die Offenlegung von Schnittstellen. Zwar stellt Microsoft entsprechende Dokumente bereit, doch diese entsprachen lange nicht den Vorstellungen der Kommission. Zudem war die EU mit Microsofts Lizenzbedingungen nicht einverstanden, verlangte der Software-Hersteller doch Lizenzgebühren. Entwickler freier Software konnten die Informationen daher prinzipbedingt nicht nutzen.

Ursprünglich hatte Microsoft Lizenzgebühren in Höhe von 3,87 Prozent der Umsatzerlöse des Lizenznehmers für eine Patentlizenz und 2,98 Prozent für die Nutzung der geheimen Interoperabilitätsinformationen gefordert. Diese wurde aber auf Drängen der EU-Kommission für eine europaweite Lizenz auf 0,7 und 0,5 Prozent gesenkt. Die Gebühren für weltweite Patentlizenzen blieben dabei unverändert. Erst ab 22. Oktober 2007 wurden die von Microsoft für Interoperabiltiätsinformationen verlangten Lizenzgebühren auf eine Einmalgebühr von 10.000 Euro und die Gebühren für eine weltweite Patentlizenz auf 0,4 Prozent der Umsatzerlöse herabgesetzt.

So konnte sich das Samba-Projekt im Dezember 2007 mit Microsoft einigen und erhielt so Zugriff auf die Protokollinformationen für Microsofts Betriebssysteme. In der letzten Woche verkündete Microsoft dann, das Unternehmen werde sich weiter öffnen sowie Schnittstellen und Protokolle dokumentieren. Auch von Microsoft patentierte Techniken sollen sich künftig gegen "geringe Gebühren" nutzen lassen und: Open-Source-Projekte sollen keine Angst vor Klagen haben müssen.

Microsoft sei das erste Unternehmen, gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen musste, kommentiert EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die Entscheidung: "Ich hoffe, dass mit der heutigen Entscheidung das dunkle Kapitel der Verstöße Microsofts gegen die Kommissionsentscheidung vom März 2004 abgeschlossen wird und Microsoft die vom Gericht in erster Instanz im September 2007 bestätigten Grundsätze einhalten wird."


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