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Verbot wegen illegaler Gewinnspiele per Telefon

Bundesnetzagentur geht gegen großflächigen Rufnummernmissbrauch vor. Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, um gegen einen Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch vorzugehen. Dem betroffenen Unternehmen wurde untersagt, das betriebene Geschäftsmodell fortzusetzen. Ansonsten wurde die Zahlung von Zwangsgeldern angedroht.
/ Ingo Pakalski
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Das betroffene Telekommunikationsunternehmen hatte mittels Telefoncomputern Verbraucher angerufen und ihnen vorgetäuscht, sie hätten einen Preis gewonnen. Weitere Informationen zu dem Gewinn sollten die Angerufenen durch Druck einer bestimmten Taste auf ihrem Telefon erhalten. Daraufhin wurden sie auf die Rufnummer (0)900-3101655 weitervermittelt, was mit entsprechend hohen Gebühren verbunden war. Hierbei wurde sogar eine eingerichtete Sperre für (0)900er-Rufnummern umgangen. Die Bundesnetzagentur hat dem Unternehmen diese Praxis nun vollständig verboten.

Die Verfügung der Bundesnetzagentur schreibt dem Unternehmen vor, keine illegale Telefonwerbung mehr durchzuführen. Auch dürfe die Firma keine Rechnungen mehr erstellen und auch keine Inkassoverfahren anstrengen. Insgesamt wurde das angewandte Geschäftsmodell komplett verboten. Falls sich die Firma nicht daran hält, muss es Zwangsgelder entrichten.

"Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummernmissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die verfügbaren Instrumente würden dafür voll ausgeschöpft werden. Es dürfe nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen, ergänzte Kurth und erklärte: "Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein".

Bei solchen Gewinnspielen würden nur die Unternehmen gewinnen, die derartige telefonische Gewinnspiele veranstalten und über teure Rufnummern abrechnen. Unsere Maßnahme solle daher auch als deutliches Signal an Verbraucher und Unternehmen verstanden werden, dass die Bundesnetzagentur gegen die rechtswidrige Nutzung von Nummern und Umgehung von Sperrmöglichkeiten hart einschreite, bekräftigte Kurth. Seit dem 1. September 2007 gelten neue Regeln für den Fall eines Rufnummernmissbrauchs.

Betroffene Verbraucher können sich unter der Rufnummer (0291)9955-206 oder per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden. Alternativ ist auch die Kontaktaufnahme auf dem Postweg möglich:

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