SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz
Grünes Licht bei grundsätzlicher Erlaubnis des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.
Im Gespräch mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" kündigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), an, dass man nicht mit einem prinzipiellen "Nein" des Bundesverfassungsgerichts rechnet. Er geht von einer prinzipiellen politischen Einigung noch im ersten Halbjahr 2008 aus, sagte der Politiker. "Wir sollten die Verhandlungen zügig und sorgfältig zum Abschluss bringen. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen." Er rechnet auch nicht mehr mit Widerstand aus den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung.
Edathy will für die Online-Durchsuchung drei Voraussetzungen geltend machen. Die umstrittene Maßnahme müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein und nur unter rechtsstaatlicher Kontrolle stattfinden. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" werden die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, nach dem Urteilsspruch eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie sich für Online-Durchsuchungen aussprechen.
Die SPD hatte die Überwachungsmaßnahme unter Verweis auf das noch ausstehende Urteil bislang abgelehnt.
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