Linke will Breitband-Internetanschluss als Grundversorgung
Die Linke kategorisiert als Internetanschluss mit "schneller Übertragungsrate" zunächst Geschwindigkeiten ab 2 Megabit pro Sekunde. Die Bundesregierung solle zudem auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass den Mitgliedsstaaten nicht mehr verboten wird, den Universaldienst auszuweiten, wenn dabei Unternehmen zur Finanzierung herangezogen werden. Auch sollten Internetanschlüsse mit schnellen Übertragungsraten in die EU-Universaldienstrichtlinie aufgenommen werden.
Als Begründung für ihre Forderung zieht die Linke in ihrem Antrag das Grundgesetz zu Rate, nachdem im gesamten Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden müssen. Im ländlichen Raum mit seiner Unterversorgung mit Internetanschlüssen schnellerer Art würde den Bürgern die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wesentlich erschwert.
Der Ausbau des Breitbandnetzes in ländlichen Regionen stellt die Telekommunikationsunternehmen vor betriebswirtschaftliche Probleme - da sie dort nicht genügend große Umsätze, jedoch hohe Kosten zu erwarten haben. Die Linke meint jedoch, dass gesamtstaatliche Interessen Vorrang haben sollten vor der Renditeerwartung privater Telekommunikationskonzerne.