Verstoßen Laserdrucker-Markierungen gegen EU-Recht?
Die kaum sichtbaren gelben Punkte, die Farblaserdrucker und Farbkopierer in Dokumenten hinterlassen, enthielten "nicht notwendigerweise" Daten, mit denen Einzelpersonen identifizierbar seien, schreibt Fattini. "In dem Maße, in dem Einzelpersonen durch Ausdrucke oder Fotokopien, die mit bestimmten Geräten angefertigt wurden, identifiziert werden können, führt eine solche Entwicklung zur Verletzung grundlegender Menschenrechte, und zwar der Rechte auf Privatsphäre und auf Privatleben. Es könnte auch das Recht auf den Schutz persönlicher Daten verletzen."
Vor etwa anderthalb Jahren gelang es der Electronic Frontier Foundation (EFF), einige der so genannten Tracking Dots zu entschlüsseln. Einige Drucker halten danach nicht nur Datum und Uhrzeit des Ausdrucks, sondern auch die Seriennummer des Gerätes fest. Damit ist es durchaus möglich, anhand der Markierungen Einzelpersonen zu identifizieren. Die EFF hat auf ihrer Website eine Liste(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, welche Drucker Tracking Dots in Dokumente schreiben.
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