Verstoßen Laserdrucker-Markierungen gegen EU-Recht?
Stellungnahme von EU-Kommissar Franco Frattini
Die Markierungen in Ausdrucken aus Farblaserdruckern und Farbkopierern sind nur bedingt mit europäischem Recht vereinbar. Das hat Franco Frattini, EU-Innen- und Justizkommissar, klargestellt. Frattini hatte auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Satu Hassi aus Finnland geantwortet.
Die kaum sichtbaren gelben Punkte, die Farblaserdrucker und Farbkopierer in Dokumenten hinterlassen, enthielten "nicht notwendigerweise" Daten, mit denen Einzelpersonen identifizierbar seien, schreibt Fattini. "In dem Maße, in dem Einzelpersonen durch Ausdrucke oder Fotokopien, die mit bestimmten Geräten angefertigt wurden, identifiziert werden können, führt eine solche Entwicklung zur Verletzung grundlegender Menschenrechte, und zwar der Rechte auf Privatsphäre und auf Privatleben. Es könnte auch das Recht auf den Schutz persönlicher Daten verletzen."

Entschlüsselte Laserdrucker-Markierungen (Quelle: EFF)
Seines Wissens nach gebe es bisher keine gesetzlichen Regelungen zu den Markierungen, weder auf europäischer Ebene noch in einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings machte Frattini deutlich, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich die Privatsphäre, die Kommunikation und die persönlichen Daten der EU-Bürger schütze.
Vor etwa anderthalb Jahren gelang es der Electronic Frontier Foundation (EFF), einige der so genannten Tracking Dots zu entschlüsseln. Einige Drucker halten danach nicht nur Datum und Uhrzeit des Ausdrucks, sondern auch die Seriennummer des Gerätes fest. Damit ist es durchaus möglich, anhand der Markierungen Einzelpersonen zu identifizieren. Die EFF hat auf ihrer Website eine Liste veröffentlicht, welche Drucker Tracking Dots in Dokumente schreiben.
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na das ist ja nu der größte schwachsinn überhaupt.gibst du deinen namen beim kauf an ich...
Würde wohl kaum Sinn machen, da gescannte Vorlagen ja ziemlich leicht verändert werden...
verallgemeinerung 4tw!