EU-Kommissar McCreevy will 95 Jahre Schutz für Tonaufnahmen
Tonaufnahmen sollen erst nach 95 Jahren in Gemeingut übergehen
EU-Kommissar Charlie McCreevy will den Urheberrechtsschutz für Tonträger und ausübende Künstler von 50 auf 95 Jahre verlängern und dies noch vor der Sommerpause 2008 in der Kommission vorschlagen. Die Musikindustrie setzt sich seit Jahren für eine Verlängerung der Schutzfrist ein, da in den kommenden Jahren der Schutz für Aufnahmen namhafter Künstler der 50er- und 60er-Jahre ausläuft und diese dann frei genutzt werden könnten.
McCreevy argumentiert, es gebe "keinen überzeugenden Grund, warum ein Musikkomponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte - ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst." In den kommenden Jahren läuft beispielsweise die Schutzfrist auf frühe Werke von den Beatles, den Rolling Stones, Cliff Richard oder Udo Jürgens aus. Entsprechend setzen sich die Künstler für eine Verlängerung der Schutzfrist ein. Zu Recht, meint EU-Kommissar Charlie McCreevy: "Ich bin überzeugt, dass Urheberrechtsschutz für Europas Künstler das moralische Recht darstellt, die Nutzung ihrer Arbeit zu kontrollieren und damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen."
Geht es nach Binnenmarktkommissar McCreevy, wird die EU-Kommission noch vor der Sommerpause 2008 den Schutz für Tonträger und ausübende Künstler auf 95 Jahre ausweiten. "Ich mache mir keine Sorgen um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour. Wir reden hier über Tausende von anonymen Studiomusikern, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern bei der Herstellung von Schallplatten mitwirkten. Diese Künstler werden bei Auslaufen ihrer Urheberrechte alle Lizenzeinnahmen verlieren. Aber Lizenzeinnahmen, beispielsweise für Rundfunkübertragungen, sind häufig die einzige Rente der Künstler", meint Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Er sei "fest entschlossen, sicherzustellen, dass diese Erweiterung der Schutzdauer allen Künstlern zugute kommt, den Sängern und den Studiomusikern".
Daher soll für Studiomusiker ein Fonds eingerichtet werden, der mindestens 20 Prozent des Einkommens, das während der verlängerten Schutzdauer erzielt wird, für diese Künstler reserviert. Im Hinblick auf die Künstlerverträge soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen in der verlängerten Schutzdauer allein den Künstlern zugute kommen und nicht mit Vorschüssen der Hersteller verrechnet werden können, so der Binnenmarktkommissar weiter.
McCreevy schlägt darüber hinaus vor, dass Tonträgerhersteller in der verlängerten Schutzfrist eine Aufnahme entweder selbst vermarkten oder sie an den Künstler zur Vermarktung abgeben müssen. Falls demnach eine Plattenfirma von einer Aufnahme in der verlängerten Schutzfrist selbst keinen Gebrauch macht, so muss sie diese Aufnahme an den Künstler zur weiteren Vermarktung freigeben.
Durch die verlängerte Schutzdauer will McCreevy Altersarmut bei Künstlern verhindern, denn sobald der Urheberrechtsschutz für Tonträger nach 50 Jahren auslaufe, würden die Künstler kein Einkommen mehr erhalten. Für Studiomusiker und weniger bekannte Künstler bedeute dies oft einen jähen Abbruch ihrer einzigen Einkommensquelle, und dies gerade in einem Zeitraum ihres Lebens, in dem sie am verletzbarsten sind.
Negative Auswirkung auf Verbraucherpreise soll die verlängerte Schutzfrist nicht haben: "Untersuchungen zu Preisauswirkungen des Urheberrechts zeigten, dass der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, nicht zwangsläufig niedriger ist als jener der geschützten Tonträger", erklärt McCreevy. Zu den gesellschaftlichen und kulturellen Nachteilen, die durch eine verlängerte Schutzfrist entstehen, äußerte sich der EU-Kommissar nicht.
Aus ökonomischer Sicht ist eine Verlängerung der Schutzfrist wenig sinnvoll: Die Künstler haben ihre Aufnahmen unter den geltenden Regeln des Urheberrechts veröffentlicht, sie wussten damals, worauf sie sich einlassen. "Eine nachträgliche Verlängerung ist ganz sicher nicht sinnvoll. Was zählt, sind doch die Anreize zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Werk entsteht. Künstler wie Elvis oder die Beatles wussten doch damals nicht, wie viel Geld man mit ihrer Musik verdienen kann. Sie hatten damals aber ganz offenbar genug Anreize, Musik zu machen. Es ist nicht sinnvoll, diese Anreize im Nachhinein zu erhöhen", sagt US-Ökonom Hal R. Varian im Interview mit Golem.de. Zusammen mit weiteren namhaften Ökonomen wie Georg Akerlof, Kenneth Arrow, James M. Buchanan, Ronald Coase und Milton Friedman legte er in einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof der USA dar, dass eine Verlängerung des Urheberrechts um 20 Jahre den Wert der Rechte nur um 0,33 Prozent erhöht.
Eine verlängerte Schutzfrist lehnt auch der 2006 veröffentlichte Gowers-Report in England als ökonomisch ungerechtfertigt ab. Die britische Regierung folgte den Empfehlungen des Reports und verweigerte entgegen der Empfehlung des parlamentarischen Kulturausschusses eine Verlängerung der Schutzfristen. Der Gowers-Report zeigt unter anderem auf, dass eine Verlängerung der Schutzfrist nicht den Musikern, sondern den Plattenfirmen zugute kommen würde.
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