Bundesregierung: RFID-Regulierung nicht nötig
Für den Datenschutz bei RFID-Anwendungen sei eine gesetzliche Regelung nicht notwendig, so die Bundesregierung. Die Verbreitung von RFIDs sei im datenschutzrechtlichen Sinne noch zu gering, eine geringe Rechtsunsicherheit sei hinnehmbar.
Missbrauchsfälle sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Künftige Risiken sieht man in den Bereichen der typischen datenschutzrechtlichen Problemfelder "Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbeziehbarer Daten". Hier gäbe es jetzt schon Regelungen, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben. Die Praxis zeige jedoch, dass gerade die automatische und unbemerkte Datenübertragung es nicht gerade erleichtert, festzustellen, ob und wann ein Personenbezug hergestellt würde.
Die Wirtschaft solle jedoch die Probleme zunächst einmal über Selbstverpflichtungen angehen, so die Regierung. Wenn dies nicht funktioniere, müsse der Staat tätig werden.
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