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Zypries: Ordnungsgeld oder Haft wegen Webserver-Logfiles?

Patrick Breyer verschärft Vorgehen gegen die Protokollierung von IP-Adressen. Der Jurist Patrick Breyer verschärft sein Vorgehen gegen die Aufzeichnung von IP-Adressen in Server-Logfiles. Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erwirkte er einen Beschluss (Az. 5 C 314/06(öffnet im neuen Fenster)), durch den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft drohen.
/ Jens Ihlenfeld
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Breyer hat im März 2007 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte ein rechtskräftiges Urteil erwirkt(öffnet im neuen Fenster), das dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Breyer sieht durch die Aufzeichnung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles dieses Urteil verletzt.

Nach Ansicht von Breyer verstößt die verbreitete Aufbewahrung von IP-Adressen gegen das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Anhand der Daten sei das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen und Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.

Breyer rät daher Betreibern von Internetangeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.


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