Zypries: Ordnungsgeld oder Haft wegen Webserver-Logfiles?
Breyer hat im März 2007 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte ein rechtskräftiges Urteil erwirkt(öffnet im neuen Fenster), das dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Breyer sieht durch die Aufzeichnung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles dieses Urteil verletzt.
Nach Ansicht von Breyer verstößt die verbreitete Aufbewahrung von IP-Adressen gegen das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Anhand der Daten sei das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen und Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.
Breyer rät daher Betreibern von Internetangeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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