Bayerischer Gesetzesentwurf zur Online-Durchsuchung
Aller Kritik und dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um die Online-Durchsuchung zum Trotz hat Bayern jetzt Ernst gemacht und will das Verfassungschutzgesetz novellieren. Es soll dann dem bayerischen Verfassungsschutz erlauben, online die Computer von Terrorverdächtigen zu durchsuchen. Das Gesetz soll noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden.
"Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", begründete(öffnet im neuen Fenster) Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Gesetzesvorhaben. Es gehe darum, "terroristische Gefahren und entsprechende Bedrohungen aufzuklären und Leben und Gesundheit Unschuldiger zu schützen." Herrmann bezog sich auf Erkenntnisse des Bundesinnenministeriums, nach denen islamistische Terroristen planten, Anschläge in Deutschland zu verüben.
Gleichzeitig sagte Herrmann zu, dass strenge Verfahrensregeln ein "Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" sicherstellten. Das bayerische Gesetz sei zudem deutlich enger gefasst als das nordhrein-westfälische. Danach ist eine Online-Durchsuchung nur dann erlaubt, wenn auch die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Das Land habe damit "als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" gesetzlich umgesetzt, so der bayerische Innenminister.
Zum Verfahren um das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht sagte Herrmann, "selbstverständlich" werde man "im Laufe des weiteren Verfahrens alle Vorgaben aus dieser Entscheidung" in das Gesetz einbauen.
Das Bundesverfassungsgericht will am 27. Februar seine Entscheidung zum Gesetz zur Online-Durchsuchung im Land Nordrhein-Westfalen verkünden. Experten wie der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft, bezweifeln allerdings den Nutzen der Online-Durchsuchung im Kampf gegen den Terrorismus.
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