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Urteil: 19-Euro-DVD-Player bei Media Markt keine Lockvögel

Bevorratung war laut Gericht ausreichend. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat vor dem Landgericht Ingolstadt gegen die Media-Saturn-Holding einen Prozess verloren. Dabei ging es um den Vorwurf, dass die Media-Märkte mit einem 19-Euro-DVD-Player ein Lockvogelangebot unterbreitet hätten, das praktisch aber gar nicht bzw. in viel zu geringer Stückzahl verfügbar gewesen sein soll.
/ Jens Ihlenfeld
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Der ganze Vorfall fand schon zum Jahreswechsel 2005/2006 statt. Damals hatte das Unternehmen bundesweit mit dem Motto "Die Beste Elf des Jahres" geworben. Die Nr. 2 dieser 11 Produkte, die besonders günstig angeboten werden sollten, war ein DVD-Player für 19,- Euro. Er sollte am 2. Januar 2006 in allen Media-Märkten erhältlich sein.

Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen gingen allerdings Beschwerden ein, dass dieser DVD-Player in verschiedenen Media-Märkten im gesamten Bundesgebiet bereits unmittelbar nach Geschäftsöffnung nicht mehr erhältlich gewesen war. Teilweise sei Kunden bereits kurz nach der Öffnung mitgeteilt worden, dass dieser DVD-Player ausverkauft sei.

Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage der Verbraucherschützer nun abgewiesen. Das Unternehmen habe sich bei seiner Bevorratung an den Verkaufszahlen einer vorherigen Werbeaktion orientiert, die ein Jahr zuvor durchgeführt wurde. Damals wurden rund 25.000 DVD-Player verkauft, für die umstrittene Aktion 2006 wurden knapp 195.000 Geräte bestellt und ausgeliefert.

Mit dieser Bevorratung haben die Media-Märkte auf die zu erwartende Nachfrage entsprechend einer sorgfältigen kaufmännischen Planung angemessen reagiert, so das Gericht. Dass die Märkte trotz dieser Vorräte überrannt und leergekauft wurden, damit konnten die Läden nach Ansicht des Gerichts nicht rechnen. Ein Wettbewerbsverstoß nach § 5 Abs. 5 UWG(öffnet im neuen Fenster) sei deshalb nicht gegeben.


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