Bundesrat zweifelt an Jugendschutzplänen der Regierung
Die Bundesregierung plant unter anderem, den Katalog der "schwer jugendgefährdenden Trägermedien", die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. So sollen künftig auch Trägermedien indiziert werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
In einer Empfehlung(öffnet im neuen Fenster) der Bundesratsausschüsse für Frauen und Jugend, Innere, Kultur und Wirtschaft wird im Hinblick auf die Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008 vor allem die geplante gesetzliche Indizierung in Frage gestellt. Die dazu in § 15 JSchG-E neu aufgeführten Kriterien seien sehr "interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten", was in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen werde.
Daher sollte geprüft werden, ob nicht die "Erweiterung der Indizierungskriterien für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)" ebenfalls ausreichen und so eine "verhältnismäßige Lösung erreicht werden" könne. "Damit würde sowohl der Schutz vor extremen Gewaltdarstellungen erhöht als auch die notwendige Rechtssicherheit gewährleistet werden", heißt es in der Empfehlung.
Die Bundesratsausschüsse kritisieren, dass die genannten Kriterien, die zu einer Indizierung führen sollen, neu und "ausgesprochen interpretationsfähig" sind.
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