Überwachungsvideo gegen Hundedreck
Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung(öffnet im neuen Fenster) hatte die Mutter des Kindes einen persönlich adressierten Brief nebst Zahlungsaufforderung in ihrem Briefkasten gefunden, nachdem sie von der Bank identifiziert wurde. Die "fäkale Verunreinigung" entstand nach Angaben der Mutter, weil ihr Kind in einen Hundehaufen gelaufen war und anschließend im Automatenbereich umherlief. Das Kind ist dreieinhalb Jahre alt.
Dass sie in der Bank hätte Bescheid geben sollen, war ihr klar, in der Hektik aber nicht möglich, zumal sie fürchtete, dass das Kind dann auch noch in der Schalterhalle Fußspuren hinterlassen würde. Mittlerweile hat sich die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium des Landes eingeschaltet, schreibt die Zeitung.
Die Datenschützer wollen klären, ob die Bank überhaupt ihre Videoüberwachung dafür nutzen durfte, um den Verschmutzer festzustellen. Die Überwachung sei eigentlich nur für die Verfolgung von Straftaten erlaubt. Zudem sei es fraglich, ob die Bank die Kundendatei durchsehen durfte, um zu ermitteln, wer zum Zeitpunkt der Aufnahme Geld vom Automaten holte.
Die Bank hat den Datenschützern noch nicht offiziell auf ihren umfangreichen Fragekatalog geantwortet, gegenüber der Stuttgarter Zeitung aber bereits verlauten lassen, dass sie nach Hausrecht gehandelt habe. Auch bei Vandalismus sei das Vorgehen üblich.