Verletzt der Glücksspielstaatsvertrag EU-Recht?
McCreevy hat die Bundesregierung aufgefordert, ihm innerhalb von zwei Monaten Informationen zu dem Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die Kommission hoffe auf eine "schnelle und befriedigende Lösung der Angelegenheit", heißt es in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster).
Der Staatsvertrag sieht vor, dass Lotterien, Sportwetten und Spielbanken bis 2011 den Ländern vorbehalten bleiben und verbietet unter anderem Wetten und Glücksspiele über das Internet. Darin sieht McCreevy eine Verletzung der EU-Gesetze, die einen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Gemeinschaft vorsehen.
Die Kommission hatte bereits nach Verabschiedung des Vertrages Bedenken angemeldet. Kürzlich hatte der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettanbieter vor der Kommission Beschwerde gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingelegt.
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