Rechtsgutachten: Kfz-Kennzeichen-Scans verfassungswidrig
Scan-Aktionen verdeckt und anlassunabhängig durchgeführt
Einem Rechtsgutachten zufolge, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, ist die polizeiliche Praxis, automatisch per Videoscanning Kfz-Kennzeichen zu erfassen, in sieben der acht Bundesländer verfassungswidrig.
Der Automobilclub stellte das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, bei dem die Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht wurden. Nur die Regelungen in Brandenburg seien danach weitgehend verfassungskonform.
Das Gutachten wurde von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel erstellt. Er kritisierte vor allem die Tatsache, dass die Scan-Aktionen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt würden und eine flächendeckende Überwachung bzw. das Erstellen von personenbezogenen Bewegungsprofilen ermöglichen würden. Die Verhältnismäßigkeit sieht er angesichts mangelnder nennenswerter Fahndungserfolge ebenfalls nicht als gegeben an.
Besonders kritisierte Roßnagel das Kennzeichen-Scanning in Rheinland-Pfalz. Hier sollen alle Daten, auch die, die nicht zu Treffern führten, zwei Monate lang gespeichert werden. Die Benutzung dieser Daten für allgemeine Polizeiaufgaben sei dort ebenfalls erlaubt. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, seien problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.
Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer erlauben das verdachtslose Einlesen von Kfz-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Alleine von März bis November 2007 hatte die hessische Polizei eine Million Autokennzeichen mit ihren automatischen Lesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei lediglich 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium damals dem Focus mitteilte.
Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Zur Fahndung ausgeschrieben sind zurzeit 2,8 Millionen Fahrzeuge. Es handelt sich vor allem um gestohlene und unversicherte Fahrzeuge, sagen die Gegner der verdachtslosen Fahndungsmaßnahme.
"Es ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalität wirksam bekämpfen muss und dazu auch geeignete technische Mittel benötigt", so der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. "Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen."
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es ist weder gefahr im verzug, wenn ich alle kennzeichen scanne, noch passiert so etwas...
genau, totaler blödsinn hat wohl der schäuble geschrieben ^^
ich verstehe die hier geäußerte und vom sachverständigen vorgebrachte kritik an dem...
so ein zufall, hab mich neulich mit einem ami darüber unterhalten der mich darauf...